GKV-Zusatzbeiträge steigen

Veröffentlichung: 02.11.2015, 08:11 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird um 0,2 Prozentpunkte auf durchschnittlich 1,1 Prozent steigen. Wie hoch  dieser ab 2016 für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest. Das richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet und inwieweit die Krankenkassen ihre zum Teil erheblichen Finanz-Reserven  im Sinne der Versicherten einsetzen. Die derzeit 123 Krankenkassen verfügen insgesamt über Finanzreserven von rund 15 Milliarden Euro, die sich unterschiedlich auf die einzelnen Versicherungsträger verteilen. 

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cms.qnamh.x Hermann Gröhe - Bundesminister für Gesundheit

"Angesichts unserer älter werdenden Gesellschaft und des medizinischen Fortschritts müssen wir mit steigenden Gesundheitskosten rechnen und zugleich die Beitragsentwicklung in Schach halten. Deshalb werden wir die Zusatzbeiträge, die die Kassen jetzt festlegen, weiter im Auge behalten. Eine gute Versorgung gibt es aber nicht zum Nulltarif. Bei all unseren Gesetzesvorhaben geht es daher immer darum, Patientinnen und Patienten auch in Zukunft Spitzenmedizin und gute Pflege zur Verfügung zu stellen und unser Gesundheitswesen zugleich nachhaltig finanzierbar zu gestalten", bekräftigte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde nach Auswertung der Prognose des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) errechnet. Für das Jahr 2016 geht der Schätzerkreis insgesamt von Einnahmen in Höhe von 206,2 Milliarden Euro aus. Dem werden die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen von 220,6 Milliarden Euro gegenübergestellt. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen in Höhe von derzeit gut 15 Milliarden Euro fließen in diese Rechnung nicht ein und stehen damit zum Teil für Spielräume bei der Festlegung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes zur Verfügung.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein wichtiger Gradmesser für die Haushaltsplanungen und individuellen Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den nächsten Wochen anstehen. Zugleich trägt er zur Transparenz für die Mitglieder der GKV bei: Die Krankenkassen sind im Falle der erstmaligen Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder vorab in einem gesonderten Schreiben auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hinzuweisen sowie auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes und die Übersicht des GKV-Spitzenverbands zu den Zusatzbeitragssätzen aller Krankenkassen. Krankenkassen, deren kassenindividueller Zusatzbeitragssatz den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz übersteigt, müssen dabei ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln.

Bild: (1) © Giuseppe Porzani / fotolia.com (2) © Bundesregierung / Steffen Kugler

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