Rechte von Fluggästen gestärkt

Veröffentlichung: 25.09.2015, 08:09 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Luftfahrtunternehmen müssen Fluggästen auch bei Annullierung eines Fluges wegen unerwarteter technischer Probleme Ausgleich leisten. Jedoch können bestimmte technische Probleme die Luftfahrtunternehmen von ihrer Ausgleichspflicht befreien. Das hat der EuGH entschieden.

(PDF)
Gangway-608064-PB-alusruviGangway-608064-PB-alusruvi

Ausgenommen sind nicht erkennbare Fabrikationsfehler, welche die Flugsicherheit gefährdeten, Sabotageakte oder Terrorangriffe, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Fluggäste hätten davon abgesehen aber je nach Entfernung das Recht auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro (C-257/14). Mit diesem Urteil stärkten die Richter einmal mehr die Rechte von Flugpassagieren.

29 Stunden Verspätung und die Fluggesellschaft wollte nicht zahlen

Im aktuellen Fall hatte eine Niederländerin gegen die Fluggesellschaft KLM geklagt. Sie hatte einen Flug von Quito (Ecuador) nach Amsterdam gebucht, der am Zielort mit 29 Stunden Verspätung landete. Nach Angaben von KLM war die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, nämlich eine Kombination von Mängeln: Zwei Teile, die Kraftstoffpumpe und die hydromechanische Einheit, seien defekt gewesen. Die Ersatzteile hätten erst aus Amsterdam nach Quito geflogen werden müssen. KLM wies außerdem darauf hin, dass bei den defekten Teilen die durchschnittliche Lebensdauer nicht überschritten gewesen sei. Auch habe deren Hersteller keinen spezifischen Hinweis gegeben, der darauf hindeutete, dass bei diesen Teilen ab einem bestimmten Alter Mängel auftreten könnten.

Der EuGH entschied: Wartung und reibungsloser Betrieb seien Aufgabe der Airline, unabhängig davon, ob das technische Problem vorhersehbar gewesen sei. Da der Betrieb von Flugzeugen unausweichlich technische Probleme mit sich bringe, sähen sich Luftfahrtunternehmen im Rahmen ihrer Tätigkeit gewöhnlich solchen Problemen gegenüber. Im Hinblick hierauf können technische Probleme, die sich bei der Wartung von Flugzeugen zeigten oder infolge einer unterbliebenen Wartung aufträten, als solche keine „außergewöhnlichen Umstände“ darstellen.

Bild: © alusruvi / pixabay.com

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24).Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24).NoName_13 / pixabay
Urteile

Widerrufsbelehrung: Urteil zugunsten von AXA – Verbraucherschützer prüfen nächste Schritte

Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24). Das Gericht entschied, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Für die Beurteilung eines Reiserücktritts wegen Covid-19 sind nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend.Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Für die Beurteilung eines Reiserücktritts wegen Covid-19 sind nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend.succo / pixabay
Urteile

Reiserücktritt wegen Covid-19: BGH schafft Klarheit

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Für die Beurteilung eines Reiserücktritts wegen Covid-19 sind nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend. Was diese Entscheidung für Reisende, Veranstalter und Versicherer bedeutet.
Stack of papers documents in archives files with clip papers onStack of papers documents in archives files with clip papers onsmolaw11 – stock.adobe.com
Urteile

EuGH: SCHUFA-Score darf nicht maßgeblich für Bonität sein

Die größte deutsche Auskunftei darf die Bonität von Verbrauchern nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen bewerten und auch die jahrelange Vorratsdatenspeicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung ist rechtswidrig.
Laptop_Daten_243384885_AS_natali_misLaptop_Daten_243384885_AS_natali_misnatali_mis – stock.adobe.com
Urteile

Urteil: Unglaublich weitreichender Auskunftsanspruch

Der Bundesgerichtshof hat am 15.06.2021 eine bemerkenswerte und weitreichende Entscheidung gesprochen. Mit dem Urteil VI ZR 576/19  weist er einem Kunden unglaublich umfassende Auskunftsansprüche zu - und das zu allen über ihn gespeicherte personenbezogenen Daten.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Nicht laut, aber immer noch relevant"
Ausgabe 05/26

"Nicht laut, aber immer noch relevant"

Wibke Becker - Generalbevollmächtigte & Leiterin Maklervertrieb - Continentale - Mannheimer - EUROPA
"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht