Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG sichert angestellte und niedergelassene Ärzte über zwei spezielle Zielgruppen-Bausteine ab. Denn Ärzte tragen Tag für Tag große Verantwortung für die Gesundheit oder das Leben anderer Menschen - mit den entsprechenden rechtlichen Risiken, die damit verbunden sind.
„Die rechtlichen Risiken von Medizinern sind ganz anderer Natur als die von Privat- oder Firmenkunden“, erläutert Rainer Brune, Vorstandsvorsitzender von Roland Rechtsschutz. „Davon abgesehen spielt es für die Absicherung eine wichtige Rolle, ob ein Arzt angestellt oder selbstständig ist. Roland wird mit der modularen Produktstruktur des Baustein-Systems beiden Zielgruppen gerecht.“ Die berufliche Absicherung kann auf Wunsch um weitere Elemente wie beispielsweise einen Verkehrs- oder Immobilien-Rechtsschutz ergänzt werden. Zudem sind über die Police auch Fälle abgedeckt, die vor dem Abschluss des Vertrags eingetreten sind – vorausgesetzt, das betreffende Risiko ist seit mindestens fünf Jahren bei Roland versichert und es ist bislang kein Rechtsschutzfall eingetreten.
Angestellte Ärzte: Vorbereitung auf Niederlassung versichert
Der Baustein für angestellte Ärzte enthält neben einem Straf-Rechtsschutz auch eine Absicherung für gelegentliche selbstständige Tätigkeiten. Diese kann zum Beispiel dann notwendig sein, wenn der Mediziner hin und wieder als Not- oder Bereitschaftsarzt, als Gutachter oder auf Veranstaltungen im Einsatz ist oder die Urlaubsvertretung in einer Praxis übernimmt.
Darüber hinaus übernimmt ROLAND die Kosten von Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Vorbereitung auf eine selbstständige Tätigkeit als niedergelassener Arzt stehen. Darunter fallen unter anderem Auseinandersetzungen beim Kauf medizinischer Geräte für die Praxis. Mit der Niederlassung wandelt sich auch der Rechtsschutz-Vertrag automatisch in eine Kombination aus Rechtsschutz für gewerbliche und private Risiken um. Eine neue Wartezeit entsteht nicht.
Niedergelassene Ärzte: Reputations-Service im Internet
Bereits niedergelassene Ärzte können über den entsprechenden Zielgruppen-Baustein vertragsrechtliche Streitigkeiten rund um die Praxis bis zu einer Höhe von einer Million Euro versichern. Ebenfalls enthalten ist ein Reputations-Service bei rufschädigenden Einträgen im Internet. ROLAND Rechtsschutz übernimmt die Kosten für einen Rechtsanwalt, der den Absender des Kommentars bzw. den Betreiber der Website auffordert, die rufschädigenden Inhalte zu löschen. Sogenannte Berufsausübungsgemeinschaften, die in der Regel aus mehreren Ärzten der gleichen Fachrichtung bestehen, können bei ROLAND übrigens einen gemeinsamen Rechtsschutz-Vertrag abschließen. Praxisgemeinschaften, also üblicherweise Ärzte verschiedener Fachrichtungen, müssen sich jeweils separat absichern.
Bild: © mtsaride / fotolia.com
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