Noch keine Steuerregelung für offene Immobilienfonds
Der Finanzausschuss des Bundestags hat umfangreiche Änderungen am Steuergesetz beschlossen. Es geht um Steuerumwandlung, Zollkodex, Investitionssteuerabzug und ertragssteuerliche Inlandbegriffe. Keine Lösung gab es bei der Abwicklung offener Immobilienfonds, wo in manchen Fällen doppelte Grunderwerbssteuer droht.
Die CDU/CSU-Fraktion kündigte an, dass dieses Thema in einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren angegangen werden soll. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) kritisiert schon seit 2013, dass durch die gesetzlich zwingende Übertragung des Eigentums an den Grundstücken auf die Depotbank und – ein zweites Mal – bei Veräußerung der Vermögenswerte Grunderwerbsteuer (GrESt) anfällt. Bei der anstehenden Reform des Investmentsteuergesetzes sollte daher eine Regelung aufgenommen werden, die die Übertragung der Vermögenswerte auf die Depotbank steuerfrei stellt.
Neuerungen
Das Gremium stimmte dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/4902) zu. Der Entwurf enthält Vorschläge der Länder zum Beispiel zur Schließung von Lücken im Umwandlungssteuergesetz und zur Abschaffung von Funktionsbenennungserfordernissen beim Investitionsabzugsbetrag. Außerdem geht es um die Erweiterung der ertragsteuerlichen Inlandsbegriffe auf alle der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der UN-Seerechtskonvention zustehenden Hoheitsbereiche, die Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften sowie die Ausdehnung der sogenannten Konzernklausel. Ferner sind verschiedene Maßnahmen im Bewertungsrecht vorgesehen.
Die Koalitionsfraktionen beschlossen insgesamt 24 Anträge mit weiteren Änderungen, die auch den Titel des Gesetzes betreffen. Er lautet jetzt "Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2015". Bei den Änderungen geht es unter anderem um die Verlängerung einer Regelung zu Beitragsrückstellungen der Versicherungen, die 2015 auslaufen sollte. Aufgrund der unverändert fortbestehenden Entwicklungen auf den Kapitalmärkten erfolgt jetzt eine Verlängerung bis 2017.
Den Entwurf insgesamt würdigt die Fraktion als Berücksichtigung der Wünsche der Bundesländer. Die SPD-Fraktion sprach von einem gut gemachten Gesetz und hob unter anderem die Klarstellung der Umsatzsteuerfreiheit bei interkommunaler Zusammenarbeit hervor.
Bild: © tiero / fotolia.com
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