E-Health-Gesetz vom Gesundheitsausschuß gebilligt
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den sogenannten E-Health-Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Akteure im Gesundheitswesen künftig besser miteinander vernetzt werden und Patientendaten schnell abrufbar sein. Damit sollen auch in Notfällen sichere und effektive Therapien möglich werden. Der Gesetzentwurf enthält Vorgaben, Fristen, Anreize für Ärzte und Sanktionen, um das Projekt möglichst zügig umsetzen zu können.
Gesundheitsdaten für die eGK
Die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten soll nach einer Erprobungsphase ab Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden. Damit soll die Voraussetzung für die elektronische Patientenakte geschaffen werden. Ab 2018 sollen die Notfalldaten eines Patienten, beispielsweise zu Allergien oder Vorerkrankungen, auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können, falls der Patient das wünscht.
Elektronische Medikationspläne sollen Sicherheit geben
Um Therapien für Patienten sicherer zu machen und unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu verhindern, sollen Medikationspläne erstellt werden. Sie enthalten alle Informationen über die von einem Patienten eingenommenen Arzneimittel. Versicherte, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, sollen künftig einen Anspruch darauf haben. Mittelfristig soll der Medikationsplan über die e-GK abrufbar sein. Ebenfalls digitalisiert werden soll die Kommunikation zwischen Ärzten sowie zwischen Medizinern und Krankenhäusern.
Die digitale Vernetzung des Gesundheitswesens war allgemein als sinnvoll angesehen worden. Die Einführung der eGK hatte aber zehn Jahre gedauert und bislang rund eine Milliarde Euro gekostet. Experten hatten in einer Anhörung betont, dass es bei dem Projekt zentral auf die Einbindung der Versicherten ankomme, die selbst entscheiden müssten, wem sie welche Gesundheitsdaten anvertrauen.
Bild: © everythingpossible / fotolia.com
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