Revision wegen GKV-Verbot der privaten Auslandsreise-KV möglich

Veröffentlichung: 21.09.2015, 07:09 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Das Landessozialgericht Hessen hatte im April entschieden, dass das Angebot einer privaten Auslandskrankenversicherung über die gesetzliche Krankenkasse nicht zulässig sei, das Urteil wurde zunächst auch von der nächsthöheren Instanz bestätigt. Doch jetzt ist eine Revision möglich.

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Die R+V BKK befindet sich im Moment in der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Bundesversicherungsamt (BVA) aufgrund des Angebotes einer privaten Auslandsreise Krankenversicherung für ihre Versicherten, die über die R+V Krankenversicherung AG angeboten werden. Am 23. April 2015 wurden vor dem Landessozialgericht Hessen (LSG) dazu zwei Verfahren entschieden. Hier wurde die Klage der R+V BKK und einer weiteren Betriebskrankenkasse (BKK) abgewiesen. Außerdem wurde die Revision beim Bundessozialgericht (BSG) damals nicht zugelassen.

Gegen die Nichtzulassung der Revision hatte die R+V BKK beim BSG eine sogenannte „Nichtzulassungsbeschwerde“ eingereicht. Nun gab es einen höchstrichterlichen Beschluss zur Nichtzulassungsbeschwerde auf Durchführung der Revision vom 08. September 2015. Mit dem Beschluss wurde der Beschwerde der R+V BKK stattgegeben. Der Weg für das Revisionsverfahren ist somit frei. Die Revision richtet sich gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. April 2015.

Bis zum Urteil bleibt der Versicherungsschutz für die Versicherten weiter bestehen.

Bild: © Unsplash / pixabay.com

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