Versicherungspflicht für Praktikanten in den Niederlanden: Neue Regeln ab September 2025

Veröffentlichung: 29.08.2025, 12:08 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Ab dem 1. September 2025 treten in den Niederlanden neue Regelungen zur Versicherungspflicht von Praktikantinnen und Praktikanten in Kraft. Diese Reform betrifft vor allem Studierende aus der EU, dem EWR, der Schweiz sowie aus Staaten mit bilateralen Abkommen. Ziel der Änderung ist eine präzisere Abgrenzung der Versicherungspflicht im Rahmen der niederländischen Sozialgesetzgebung.

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Für internationale Studierende bedeutet die Reform mehr Rechtssicherheit, aber auch einen höheren Prüfaufwand vor Antritt eines Praktikums in den Niederlanden.Für internationale Studierende bedeutet die Reform mehr Rechtssicherheit, aber auch einen höheren Prüfaufwand vor Antritt eines Praktikums in den Niederlanden.Adobe

Bisherige Regelung

Bis einschließlich 31. August 2025 gilt: Wer ein vergütetes Praktikum in den Niederlanden absolviert und mindestens den niederländischen Mindestlohn erhält, ist automatisch in der Wet langdurige zorg (Wlz) pflichtversichert. Die Wlz ist die gesetzliche Langzeitpflegeversicherung in den Niederlanden. Mit dieser Versicherungspflicht einher geht die Verpflichtung zum Abschluss einer niederländischen Krankenversicherung.

Was sich ab dem 1. September ändert

Ab dem 1. September 2025 wird die automatische Zuordnung zur Wlz-Pflichtversicherung differenzierter geregelt. Künftig ist eine Wlz-Versicherung für Praktikantinnen und Praktikanten nur noch dann verpflichtend, wenn zusätzlich eine weitere niederländische Arbeitnehmerversicherung besteht – etwa eine Versicherung nach dem Ziektewet(Krankengeldgesetz).
Ob diese zusätzliche Versicherungspflicht gegeben ist, hängt von den konkreten arbeitsrechtlichen Bedingungen des Praktikums ab. Ausschlaggebend sind beispielsweise der Grad der Weisungsgebundenheit, die Integration in den Betriebsablauf und das Bestehen eines Arbeitsvertragsähnlichen Verhältnisses. Klare Auskünfte hierzu erteilen der jeweilige Praktikumsbetrieb oder das Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV), die niederländische Durchführungsstelle für Arbeitnehmer*innenversicherungen.

Praktikantinnen und Praktikanten aus Drittstaaten

Für Studierende, die aus Ländern außerhalb der EU, des EWR, der Schweiz oder eines entsprechenden Abkommensstaats stammen, bleibt es bei der bisherigen Regelung: Erhalten sie eine Praktikumsvergütung in Höhe des Mindestlohns oder mehr, sind sie weiterhin Wlz-pflichtversichert.

Und nun?

Mit dieser Neuregelung reagiert der niederländische Gesetzgeber offenbar auf Unschärfen im bisherigen System, das teilweise zu einer faktischen Versicherungspflicht führte, obwohl die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen nicht immer gegeben waren. Für internationale Studierende bedeutet die Reform mehr Rechtssicherheit, aber auch einen höheren Prüfaufwand vor Antritt eines Praktikums in den Niederlanden. Hochschulen und Arbeitgeber sollten künftig verstärkt auf die individuelle Prüfung der Sozialversicherungspflicht achten, um Fehleinschätzungen und mögliche Beitragsnachforderungen zu vermeiden.

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