AXA und DBV starten elektronische Patientenakte für Krankenvollversicherte
Die elektronische Patientenakte ist nun auch für Krankenvollversicherte von AXA und DBV verfügbar. Sie bündelt medizinische Daten an einem Ort – mit dem Ziel, Behandlungen effizienter und transparenter zu machen.
Krankenvollversicherte Kunden von AXA und DBV haben ab sofort Zugang zu ihrer persönlichen elektronischen Patientenakte (ePA). Die seit Ende Juni in den App-Stores erhältliche Anwendung soll die medizinische Versorgung verbessern, indem sie relevante Gesundheitsdaten zentral bündelt.
Über die ePA können Versicherte unter anderem Befunde, Laborwerte, Impf- oder Medikationspläne von ihren Ärzten hinterlegen lassen. Sie bestimmen selbst, wer auf diese Daten zugreifen darf – etwa Ärzte, Apotheken oder Kliniken. Ziel ist es, bei jeder Behandlung alle wichtigen Informationen sofort verfügbar zu haben. Das kann Doppeluntersuchungen vermeiden, den Wechsel von Ärzten erleichtern und die Einholung einer Zweitmeinung vereinfachen. Auch Fragen zu Unverträglichkeiten, aktuellen Blutwerten oder Dosierungen sind direkt beantwortbar, was die Behandlungsqualität steigern soll.
Einfache Nutzung mit digitaler KVNR
Für die Nutzung der ePA-App benötigen Krankenvollversicherte ihre lebenslang gültige Krankenversichertennummer (KVNR). Diese kann vollständig digital über die My AXA App beantragt werden. Dort haben Kunden von AXA und DBV zudem Zugriff auf weitere Funktionen, wie das Einreichen von Rechnungen, die Aktualisierung persönlicher Daten oder die Schadenmeldung – auch mit Foto-Upload.
Integration in bestehende digitale Services
Das Zusammenspiel von ePA und My AXA soll einen nahtlosen Übergang zwischen beiden Anwendungen ermöglichen. Ein vereinfachter Login per Face-ID oder Touch-ID unterstützt den schnellen Wechsel. Die ePA-App wurde gemeinsam mit dem IT-Unternehmen RISE entwickelt.
Mit diesem Schritt erweitern AXA und DBV ihr digitales Angebot für Krankenvollversicherte um ein zentrales Element, das Transparenz und Effizienz in der Gesundheitsversorgung fördern soll.
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