UBS und die Schweiz: Ein Kräftemessen mit Ansage

Im Juni 2025 steht die Schweiz vor einer heiklen regulatorischen Weggabelung: Der Bundesrat wird voraussichtlich einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der „Too-big-to-fail“-Regeln präsentieren – eine direkte Folge der Notfusion von UBS und Credit Suisse im März 2023. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit systemrelevanter Banken zu erhöhen, vor allem durch strengere Kapitalanforderungen für deren Auslandstöchter. Die Reaktion der UBS auf dieses Vorhaben fällt angespannt aus – die Bank sieht ihre globale Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. Ein Spiel auf Zeit beginnt.

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Hintergrund: Eine Bank, größer als das Land

Seit der Übernahme der Credit Suisse ist die Bilanzsumme der UBS auf rund das Doppelte des Schweizer Bruttoinlandsprodukts angewachsen. Diese Größenordnung hat die Debatte über die Risiken eines derart überdimensionierten Finanzinstituts neu entfacht. Zentraler Kritikpunkt ist die unzureichende Eigenkapitalunterlegung der internationalen Tochtergesellschaften – ein Schwachpunkt, der bei der Credit Suisse die Abwicklung erschwerte. Die Finanzmarktaufsicht FINMA fordert deshalb eine vollständige Kapitalunterlegung dieser Einheiten. Analysten beziffern die potenziellen Zusatzanforderungen für die UBS auf bis zu 25 Milliarden US-Dollar.

Der regulatorische Drahtseilakt

Der Gesetzesentwurf ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Stärkung der Finanzmarktstabilität. Noch ist unklar, wie strikt die Anforderungen formuliert werden. Denkbar sind Übergangsfristen oder vage Formulierungen, die erst im parlamentarischen Prozess konkretisiert werden. Der politische Wille scheint jedoch klar: Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter hat betont, dass sich der Bundesrat vom Lobbying der UBS nicht unter Druck setzen lasse – das Regelwerk solle verhältnismäßig, zielgerichtet und international anschlussfähig sein.

UBS: Zwischen Widerstand und Anpassung

Die UBS reagiert zweigleisig: Öffentlich lehnt sie drastische Kapitalvorgaben ab, intern arbeitet sie aber bereits an strukturellen Anpassungen. Konzernchef Sergio Ermotti und Präsident Colm Kelleher setzen auf präventives Kapitalmanagement – etwa durch frühzeitigen Verzicht auf regulatorische Erleichterungen, konservative Rückkaufstrategien und Abbau der Doppelverschuldung. Gleichzeitig signalisiert die Bank Gesprächsbereitschaft: Als Kompromiss wurden unter anderem eine Begrenzung des Investmentbankings auf 30 Prozent sowie zusätzliches Eigenkapital im Umfang von 5 Milliarden Dollar ins Spiel gebracht.

Politische Dynamik und wirtschaftliche Realität

Trotz der Drohkulisse – etwa der theoretischen Möglichkeit einer Verlagerung des Hauptsitzes – ist ein harter Bruch unwahrscheinlich. Die Verflechtung zwischen Bank und Staat ist zu eng. UBS braucht die regulatorische Heimat Schweiz ebenso wie die Schweiz einen stabilen globalen Akteur in Zürich. Die politische Aufgabe besteht nun darin, eine Regelung zu finden, die langfristig tragfähig ist, ohne die Bank durch überzogene Vorgaben zu schwächen.

Ausblick: Noch kein Showdown, aber klare Fronten

Der Gesetzesentwurf im Juni ist nur der Auftakt zu einer längeren politischen und wirtschaftlichen Auseinandersetzung. Die parlamentarische Beratung könnte sich bis Ende 2025 oder Anfang 2026 hinziehen. In dieser Zeit bleibt die Unsicherheit bestehen – mit direkten Folgen für die Aktienbewertung der UBS. Analysten sehen den derzeitigen Kursrückstand als Ausdruck dieser regulatorischen Schwebelage.

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