BGH: Automatische Beendigung einer D&O-Versicherung bei Insolvenz unwirksam

Veröffentlichung: 05.02.2025, 21:02 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18. Dezember 2024 (IV ZR 151/23) eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) einer D&O-Versicherung für unwirksam erklärt, die den Versicherungsschutz automatisch mit Ablauf der Versicherungsperiode bei Insolvenzantragstellung beendet. Nach Auffassung des Gerichts verstößt eine solche Regelung gegen § 11 Abs. 1 und 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), der eine Mindestkündigungsfrist von einem Monat vorschreibt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass eine sofortige Vertragsbeendigung den Versicherungsnehmer unangemessen benachteilige, da er keine Möglichkeit habe, rechtzeitig einen Ersatzversicherungsschutz abzuschließen.

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Nach Ansicht des Gerichts war die Regelung für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer intransparent.Nach Ansicht des Gerichts war die Regelung für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer intransparent.Foto: Pixabay

Nachmeldefristen im Insolvenzfall: BGH beanstandet Einschränkungen

Darüber hinaus beanstandete der BGH eine weitere Vertragsklausel, die im Insolvenzfall eine Nachmeldefrist von 60 Monaten ausschloss. Die Nachmeldefrist ist ein wesentlicher Bestandteil des „Claims-made-Prinzips“, das sicherstellt, dass auch nach Vertragsende noch Ansprüche aus der Versicherungsperiode gemeldet werden können. Nach Ansicht des Gerichts war die Regelung für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer intransparent und widersprach dessen Interessen, da sie die Möglichkeit einer nachträglichen Deckung ausschloss. Eine solche Einschränkung sei nicht nur schwer verständlich, sondern stelle auch eine unangemessene Begrenzung des Versicherungsschutzes dar.

Praktische Auswirkungen auf Versicherte und Versicherer

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Versicherungsbranche sowie für Unternehmensleiter, die sich durch eine D&O-Police absichern. Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte behalten auch nach der Insolvenzantragstellung ihren Versicherungsschutz für eine Mindestfrist, was ihre rechtliche Position im Haftungsfall erheblich stärkt. Für Versicherer bedeutet die Entscheidung, dass sie ihre Vertragsbedingungen überarbeiten müssen, um sicherzustellen, dass Kündigungsfristen und Nachmeldefristen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Zudem betont das Urteil die Bedeutung transparenter Regelungen zur Nachhaftung, um Führungskräfte davor zu schützen, nachträglich ohne Deckung dazustehen.

Weiteres Vorgehen und Bedeutung für die Branche

Das Verfahren wurde zur weiteren Klärung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dennoch dürfte die Entscheidung die künftige Gestaltung von D&O-Versicherungen maßgeblich beeinflussen und den Insolvenzschutz für Unternehmensleiter nachhaltig stärken.


Dirk Pappelbaum

Dirk Pappelbaum, Jahrgang 1971, studierte in Leipzig Mathematik. Als CEO der Inveda.net GmbH entwickelt er heute mit seinem Team innovative Softwarelösungen, die Versicherungsmaklern helfen, im digitalen Zeitalter effizienter zu arbeiten.

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