uniVersa erweitert Berufsunfähigkeitsschutz

Zum Jahreswechsel hat die uniVersa ihren Berufsunfähigkeitsschutz (BU) umfassend überarbeitet und erweitert. Die Neuerungen zielen darauf ab, den Schutz für verschiedene Zielgruppen zu verbessern und die Flexibilität für Versicherte zu erhöhen.

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Altersvorsorge: uniVersa verbessert FondspoliceAltersvorsorge: uniVersa verbessert FondspoliceuniVersa

Die überarbeitete Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU25) enthält nun eine Teilzeitklausel mit Günstigerprüfung, die Teilzeitarbeitende besser absichert. Außerdem können Versicherte bei einem Berufswechsel eine günstigere Berufsgruppeneinstufung übernehmen, ohne erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen.

Im Premiumschutz wurde eine Dread-Disease-Leistung integriert: Bei schweren Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall wird die BU-Rente als Soforthilfe für 24 Monate ausgezahlt, ohne weitere Leistungsprüfung. Neu ist auch die Anerkennung einer vollständigen Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Berufsunfähigkeit.

Flexibilität und erweiterte Nachversicherungsgarantien
Die uniVersa ermöglicht es Versicherten, ihre BU-Verträge bei Bedarf um bis zu fünf Jahre zu verlängern, falls die gesetzliche Regelaltersgrenze steigt. Auch die Beitragsdynamik kann flexibel ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Verbesserungen gibt es zudem bei der Nachversicherungsgarantie:

  • Exklusivschutz: Erhöhungen ohne Anlass nach fünf und zehn Jahren.
  • Premiumschutz: Erhöhungen ohne Anlass alle fünf Jahre.
    Neu eingeführt wurde eine Karrieregarantie, die die maximale BU-Absicherung bei steigendem Nettoeinkommen von 2.500 auf 5.000 Euro Monatsrente verdoppelt.

Zielgruppenspezifische Anpassungen
Die neuen Regelungen richten sich auch gezielt an spezifische Zielgruppen:

  • Schüler können nun ab einem Alter von 10 Jahren (vorher 15) versichert werden.
  • Beamte profitieren von einem verbesserten Schutz bei Dienstunfähigkeit (DU) mit einer echten DU-Klausel.
  • Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitenden (bisher fünf) sind von der Prüfung einer Umorganisation befreit.
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