„Wegzugsteuer: Stille Reserven machen den Abschied teuer“

Die Wegzugsteuer trifft Unternehmer und Unternehmen gleichermaßen – von der GmbH bis zur Aktiengesellschaft. Sie wird fällig, wenn stille Reserven ins Ausland verlagert werden und betrifft nicht nur Kapitalgesellschaften, sondern auch natürliche Personen. Warum diese Steuer oft unterschätzt wird, welche Fehler Unternehmen vermeiden sollten und wie andere Länder mit dem Thema umgehen, erklärt Steuerexperte Prof. Dr. Christoph Juhn im Exklusiv-Interview.

(PDF)
Prof. Dr. Christoph Juhn, Steuerberater und geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner sowie Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule Bonn

Wie definiert sich die Wegzugsteuer und welche Unternehmen oder Unternehmer betrifft sie konkret?

Bei der Wegzugsteuer handelt es sich um ein Instrument, das Steueransprüche des deutschen Staates sichert. Sie betrifft in erster Linie Unternehmer und Gesellschafter mit wesentlichen Anteilen an Kapitalgesellschaften. Auch Firmen selbst können hier vom Fiskus zur Kasse gebeten werden, etwa wenn Unternehmen ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung ins Ausland verlegen. Oft auch als Exit-Tax bezeichnet, soll diese Steuer gewährleisten, dass stille Reserven, die hierzulande gebildet wurden, auch in der Bundesrepublik besteuert werden, wenn Deutschland das Besteuerungsrecht verliert, weil die betroffene Person oder das Unternehmen das Land verlässt. Die Bemessungsgrundlage ist dabei die Differenz zwischen dem Marktwert der Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs und den Anschaffungskosten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Wegzugsteuer erhoben wird?

Damit der Staat von natürlichen Personen oder Unternehmen eine Wegzugsteuer einfordern kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Neben der bereits erwähnten Verlagerung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts bzw. im Falle eines Unternehmens des Standorts oder der Geschäftsleitung ins Ausland spielt vor allem die Dauer der vorherigen Steuerpflicht in der Bundesrepublik eine Rolle. Die Abgabe greift bei natürlichen Personen, die in den vergangenen zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland steuerpflichtig waren und eine wesentliche Beteiligung an Kapitalgesellschaften halten. Konkret heißt das, wer mit mindestens 1 Prozent an einer GmbH oder einer AG beteiligt ist, wird vom Staat zu Kasse gebeten, wenn er das Land dauerhaft verlässt. Für Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung ins Ausland verlegen, greifen spezielle Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) und des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Welche konkreten steuerlichen Belastungen entstehen durch die Wegzugsteuer?

Um die konkrete steuerliche Belastung für ein Unternehmen zu beziffern, werden alle von der Verlagerung ins Ausland betroffenen Wirtschaftsgüter bewertet. Die Berechnungsgrundlage bildet dabei die Differenz zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes, der seine ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen darstellt, und seinem Verkehrswert, der den aktuellen Marktwert widerspiegelt. Dieser auch als „stille Reserve“ bezeichnete Unterschied stellt den bis zum Wegzug noch nicht besteuerten Wertzuwachs dar, der bei der Verlagerung des Unternehmenssitzes vom Fiskus mit Abgaben belegt wird. Ein Beispiel: Hat der Maschinenpark eines Betriebs einen Buchwert von einer Million Euro und einen Verkehrswert von drei Millionen Euro, ergibt sich eine Differenz von zwei Millionen Euro, die als stille Reserven mit den jeweils geltenden Steuersätzen belegt werden. Neben materiellen Wirtschaftsgütern wie Maschinen müssen auch immaterielle Vermögenswerte berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem Patente, Markenrechte und der Firmenwert (Goodwill), die über Jahre hinweg erhebliche Wertsteigerungen und damit stille Reserven verzeichnen können. Existiert ein Patent mit einem Buchwert von 0,5 Millionen Euro und weist einen Verkehrswert von 2 Millionen Euro auf, werden 1,5 Millionen Euro als stille Reserven besteuert.
Erfahrungsgemäß erfordert die genaue Bewertung aller Unternehmenswerte eine detaillierte Prüfung unter Einbeziehung der steuerlichen Regelungen. Entsprechend sollten Unternehmen frühzeitig mit der Planung beginnen und Experten hinzuziehen, um die steuerliche Belastung korrekt zu ermitteln und mögliche Risiken zu minimieren.

Gibt es Unterschiede zwischen natürlichen Personen und Kapitalgesellschaften?


Bei betroffenen natürlichen Personen funktioniert die Berechnung der Wegzugsteuer im Prinzip ähnlich. Zur Berechnung der Wegzugsteuer wird eine fiktive Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft unterstellt. Dabei fließt zwar kein Geld, trotzdem muss der Wertzuwachs der Beteilung versteuert werden. Es entsteht also Einkommen ohne tatsächlichen Geldfluss, das im Fachjargon auch als Dry Income bezeichnet wird. Ein konkretes Beispiel macht das deutlicher: Eine GmbH-Gesellschafterin, die sieben Prozent der Anteile hält, zieht ins Ausland. In den vergangen drei Jahren betrugen die Gewinne der GmbH im Durchschnitt 186.500 Euro. Nach dem sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahren wird dieser Durchschnittswert mit dem Faktor 13,75 multipliziert. Wiederum 60 Prozent dieses Wertes belegt der Staat mit dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters. Angenommen, der liegt bei 30 Prozent, dann zahlt die Gesellschafterin 32.311,13°Euro Wegzugsteuer auf ihre GmbH-Anteile.

Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, die Wegzugsteuer zu vermeiden oder zu minimieren?

Es gibt verschiedene Strategien, um die Wegzugsteuer zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Wie bereits erwähnt, betrifft die Wegzugsteuer lediglich Kapitalgesellschaften. Entsprechend hilft bereits ein simpler Formwechsel etwa hin zu einer Personengesellschaft. Empfehlenswert ist dabei die Umwandlung in eine GmbH & Co. KG. Solche Umwandlungen haben bereits zahlreiche Unternehmen hinter sich, sie sind jedoch mit einigem Aufwand verbunden, da nicht zuletzt auch sichergestellt werden muss, dass die Personengesellschaft ihren Sitz unbedingt in Deutschland hat. Ansonsten entfällt zwar die Wegzugsteuer, dafür greift aber die sogenannte „Entstrickungsteuer“, die ebenfalls das Ziel verfolgt, stille Reserven im Unternehmen aufzudecken und mit Abgaben zu belegen. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, eine Familienstiftung zu gründen, die Gesellschaftsanteile auf sie zu übertragen und die Stiftung somit selbst zur Gesellschafterin zu machen. Zwar handelt es sich bei einer Stiftung ebenfalls um eine Körperschaft, sie kennt jedoch keine Anteilseigner. So profitiert der Stifter als Begünstigter weiterhin vom erwirtschafteten Erfolg der GmbH, wenn auch indirekt. Die Stiftung selbst agiert aber unabhängig von den individuellen Lebensumständen ihres Stifters. In der Praxis kann eine Lösung ziemlich kompliziert aussehen, entsprechend sorgfältig gilt es einen Wegzug vorzubereiten.

Wie wirken sich die steuerrechtlichen Regelungen anderer Länder auf die Wegzugsteuer aus?

Das Prinzip der Wegzugsbesteuerung wird nicht exklusiv vom deutschen Staat angewandt. So kennt beispielsweise auch der Code général des impôts in Frankreich eine solche Abgabe. In seiner ursprünglichen Ausführung vor 2004 und vor dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland ähnelten die Regeln unseres Nachbarlands auch den unseren. Mit der gemeinschaftskonformen Anpassung des § 6 AStG 2006 wurde bei Wegzug innerhalb der EU bzw. des EWR eine zinslose Stundung der Abgabe bis zur tatsächlichen Veräußerung der Beteiligung oder einer Wohnsitzverlegung in ein Land außerhalb des europäischen Staatenverbunds eingeführt. Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz 2021 ist diese Stundung jedoch wieder entfallen und wurde durch die Möglichkeit zur Zahlung der Steuer in bis zu sieben Jahresraten als befristete Zahlungserleichterung ersetzt. Wobei es auch hier bereits wegweisende Urteile, wie die Rechtssache Wächtler, gibt, die der Verschärfung der Wegzugsteuer Grenzen setzen, da die Neuregelung u. a. in Konflikt mit der garantierten Niederlassungsfreiheit in der EU steht. Ob es hier zu einer weiteren Reform kommt, bleibt allerdings abzuwarten. Die Neueinführung des § 19 Abs. 3 InvStG schließt ab 2025 weitere Besteuerungslücken, die es Anlegern bisher ermöglichten, durch Einlage von Beteiligung in Fonds die Abgabe nach § 6 AStG zu umgehen. Wen es in Länder außerhalb der EU zieht, für den spielen grundsätzlich auch Doppelbesteuerungsabkommen eine Rolle. Sie schaffen aber nicht immer eine unmittelbare „Sperrwirkung“, die eine Wegzugsbesteuerung ausschließt, da das deutsche Recht den Wertzuwachs, der unter deutscher Steuerhoheit entstanden ist, bis zum Wegzugszeitpunkt besteuern möchte.

Was sind häufige Fehler, die Unternehmen beim Wegzug ins Ausland machen, und wie können diese vermieden werden?

Beim Wegzug eines Unternehmens ins Ausland gibt es eine Vielzahl potenzieller Fallstricke, die häufig auf unzureichende Planung, mangelnde Kenntnis der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen oder fehlerhafte Umsetzung zurückzuführen sind. Für alle, die es in die Ferne zieht, empfiehlt sich also eine sorgfältige Vorbereitung – etwa um die bereits erwähnte Wegzugsbesteuerung zu minimieren. In der Praxis erleben wir immer wieder, dass nicht nur die finanzielle Belastung hier häufig unterschätzt wird. Oft fehlt auch ein Verständnis dafür, dass sich lokale Steuergesetze im Zielland komplett von den Regelungen unterscheiden können, die ein Unternehmen bisher gewohnt war. Wer beispielsweise die Gründung einer LLC (Limited Liability Company) in Dubai anstrebt, kann das aufgrund von weitestgehend standardisierten Prozessen in nur elf Schritten vollziehen, sollte sich aber trotzdem eingehend mit der ordnungsgemäßen Anmeldung der Betriebsstätte und der Anpassung an lokale Compliance-Vorschriften auseinandersetzen. Denn seit etwa einem Jahr gibt es auch im Steuerparadies Dubai eine Körperschaftsteuer von neun Prozent. Entsprechend müssen sich alle lizenzierten Neugründungen beim Finanzamt, der Federal Tax Authority, melden. Um hier nicht ins Straucheln zu kommen, hilft eine Checkliste, den Überblick zu behalten. Idealerweise arbeiten Unternehmen aber mit kompetenten Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen, die sich sowohl mit den Vorschriften vor Ort als auch mit den Regeln des Heimatlandes auskennen.

Wie bewerten Sie die aktuelle steuerliche Attraktivität Deutschlands im Vergleich zu anderen Ländern und welche Auswirkungen hat die Wegzugsteuer auf die Standortentscheidung von Unternehmen?

Im internationalen Vergleich gilt Deutschland als Hochsteuerland. Wie eine Studie des Bundesverbands der Deutschen Industrie zeigt, werden in kaum einem anderen Industrieland Unternehmen so stark vom Fiskus zur Kasse gebeten wie in der BRD. 2023 betrug die nominale Steuerbelastung durchschnittlich 29,9 Prozent. In der gesamten EU hingegen lag die durchschnittliche Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften mit 21,1 Prozent deutlich niedriger. In der Folge glauben viele Firmen nicht mehr an eine Zukunft in Deutschland, sodass 37 Prozent der Industriebetriebe erwägen, ihre Produktion einzuschränken oder sie ins Ausland zu verlagern. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Vor dem Hintergrund einer insgesamt negativen wirtschaftlichen Entwicklung sind dringend größere Steuerreformen nötig, um nicht weiter an Standortattraktivität zu verlieren, wobei Abgaben an den Fiskus sicher selten allein ausschlaggebend für die Standortwahl sind.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Prof. Dr. Christoph Juhn, Steuerberater und geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner sowie Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule BonnProf. Dr. Christoph Juhn, Steuerberater und geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner sowie Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule Bonn
Steuern

Wegweiser zur Niederlassungsgründung: Schlüsselfaktoren für eine gelungene Expansion

Prof. Dr. Christoph Juhn, Experte für Steuerrecht, beleuchtet die wichtigsten Schritte bei der Gründung einer Unternehmensniederlassung. Von Gewerbeanmeldung über steuerliche Vorgaben bis hin zu Eintragungen ins Handelsregister: Diese fünf Faktoren sind entscheidend.

Ready to WorkReady to WorkSeventyfour – stock.adobe.comReady to WorkSeventyfour – stock.adobe.com
Steuern

Doppelt profitieren: Homeoffice und Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Flexibilität, Zeitersparnis durch wegfallende Pendelzeiten und eine verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Homeoffice bietet einige Vorteile für Arbeitnehmende. Wer das Büro zuhause steuerlich geltend machen will, muss einiges beachten.

Interest rate financial and mortgage rates concept. Businessman hand show icon percent 3d signInterest rate financial and mortgage rates concept. Businessman hand show icon percent 3d signMonster Ztudio – stock.adobe.comInterest rate financial and mortgage rates concept. Businessman hand show icon percent 3d signMonster Ztudio – stock.adobe.com
Steuern

Steueränderungen im Überblick: 5 wichtige Neuerungen für Unternehmen

Mit mehr als drei Monaten Verspätung sind auch die letzten Steueränderungen 2024 offiziell. Hier ein Überblick über die fünf wichtigsten Neuerungen aus dem WCG, die Unternehmen betreffen.

Mehr zum Thema

Während zahlreiche Plug-in-Hybride ihren bisherigen Steuervorteil verlieren könnten, bleiben Elektroautos steuerlich attraktiv.Foto: AdobestockWährend zahlreiche Plug-in-Hybride ihren bisherigen Steuervorteil verlieren könnten, bleiben Elektroautos steuerlich attraktiv.Foto: Adobestock
Steuern

Dienstwagenbesteuerung 2025: Strengere Vorgaben für Plug-in-Hybride und Vorteile für Elektroautos

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für die steuerliche Behandlung von Plug-in-Hybridfahrzeugen.

Bru-nO / pixabayBru-nO / pixabay
Steuern

Vorabpauschale: Was Fondsanleger 2025 erwartet

Fondsanleger müssen sich Anfang 2025 auf Abbuchungen zur sogenannten Vorabpauschale einstellen. Diese Steuer auf fiktive Erträge stellt sicher, dass Fondsanleger jährlich einen Mindestbetrag versteuern. Doch wie wird die Vorabpauschale berechnet, und was bedeutet sie für Anleger?

AlexBarcley / pixabayAlexBarcley / pixabay
Steuern

Jahressteuergesetz 2024: Anpassungen mit wenig Schlagkraft

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt einige Anpassungen, doch echte Reformen bleiben aus. Ute Pappelbaum, Geschäftsführerin der experten-netzwerk GmbH, stellt in ihrem Kommentar heraus, warum die neuen Regelungen eher Stückwerk als großer Wurf sind.

Thomas Pollmer, Leiter Produktmanagement Leben Continentale VersicherungContinentaleThomas Pollmer, Leiter Produktmanagement Leben Continentale VersicherungContinentale
Steuern

Basisrente 2024: Steuern sparen durch Sonderzahlungen

Steuerliche Vorteile noch 2024 sichern: Mit der Basisrente der Continentale können Selbstständige und Freiberufler bis zu 27.566 Euro steuerlich begünstigt anlegen.

bhatti.probhatti.pro
Steuern

Weihnachtsgeld unter der Lupe: Steuerliche Belastung oder Bonus?

Bei vielen Beschäftigten sorgt die jährliche Sonderzahlung zum Jahresende für Freude, doch spätestens beim Blick auf die Abzüge stellt sich die Frage, ob das Weihnachtsgeld wirklich einen finanziellen Gewinn darstellt oder ob die Steuerlast die festliche Stimmung trübt. Auf was es ankommt, stellt Benjamin Bhatti, Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft mbH, im Gastbeitrag vor.

Portrait of happy business woman wearing glasses at workplace in office. Young handsome female worker using modern laptopPortrait of happy business woman wearing glasses at workplace in office. Young handsome female worker using modern laptopleonidkos – stock.adobe.comPortrait of happy business woman wearing glasses at workplace in office. Young handsome female worker using modern laptopleonidkos – stock.adobe.com
Steuern

TOP JOB erweitert Spektrum um TOP JOB Steuerberatung

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hadern mit der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Immer weniger junge Arbeitnehmende schlagen diesem Berufsweg ein, immer mehr Mitarbeitende sind von ihrem Arbeitspensum überlastet. TOP JOB bietet dafür eine eigens für diese Branche gegründete Auszeichnung ins Leben.