Hans John erweitert VSH-Deckungskonzepte
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH hat in enger Zusammenarbeit mit der ERGO bedeutende Erweiterungen in den Deckungskonzepten zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) umgesetzt, nachdem zuletzt bereits das Konzept mit der Allianz erheblich erweitert wurde.
Diese Neuerungen bieten Vermittlern und Finanzdienstleistern einen noch umfassenderen Schutz in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Die Anpassungen spiegeln aktuelle Trends und Berufstätigkeiten in der Branche wider oder decken einzelne spezifische Risikobereiche ab.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehört eine Klausel, die den Vermittlern eine vorläufige Abwehrkostenerstattung gewährt, wenn strittig ist, ob eine ausgeübte Tätigkeit unter das versicherte Berufsbild fällt. Abweichend von den allgemeinen Grundsätzen der Beweislast, die normalerweise beim Versicherungsnehmer liegt, profitieren Vermittler von einer Umkehr der Beweislast.
Darüber hinaus wurden neue Bereiche in den Versicherungsschutz aufgenommen, wie zum Beispiel der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) und die Tätigkeit als Blogger/Influencer. Aufgrund des zunehmenden Einsatzes von KI in der Beratung und Verwaltung wird in den Versicherungsbedingungen geregelt, dass Vermittler beim Einsatz von künstlicher Intelligenz als Hilfsmittel gegen Vermögensschäden versichert sind, die durch fehlerhafte oder falsche Ergebnisse der KI entstehen können.
„Mit der Aufnahme neuer Technologien wie künstlicher Intelligenz und der Erweiterung um innovative Tätigkeiten reagieren wir auf die sich verändernden Anforderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche“, betont Marc Hinrichsen, Geschäftsführer der Hans John Versicherungsmakler GmbH.
Unsere Kundinnen und Kunden erwarten einen Versicherungsschutz, der den dynamischen Entwicklungen ihrer Berufspraxis gerecht wird, und den bieten wir mit den neuen Klauseln und Erweiterungen“ ergänzt Franziska Geusen, Geschäftsführerin der Hans John Versicherungsmakler GmbH. „Wir verlassen uns nicht auf Garantien in den Versicherungsbedingungen, die ohnehin oft tückisch und lückenhaft sind und den Versicherungsnehmer in vermeintlicher Sicherheit wiegen.
Die anstehende Anpassung der gesetzlichen Mindestversicherungssumme im Bereich der Versicherungsvermittlung ist aus Sicht der Haftpflichtexperten eine gute Gelegenheit, die eigene Versicherungssumme kritisch zu hinterfragen und zu reagieren. So sind über die Deckungskonzepte der Hans John Versicherungsmakler GmbH Versicherungssummen bis zu 10 Mio. EUR möglich. Marc Hinrichsen ergänzt, dass darüber hinaus für alle derzeit rund 14.000 Kundinnen und Kunden ein beitragsfreier Gruppenexcedent in Höhe von 25 Mio. EUR für die Tätigkeit gemäß § 34d GewO zur Verfügung steht. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Anpassung der Versicherungssumme besteht nach Aussage der Haftpflichtexperten jedoch nicht.
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