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Seit zwei Jahren wird intensiv über die dringend notwendige Krankenhausreform diskutiert. Über die Ziele sind sich im Grundsatz alle einig, aber wenn es konkret wird, zucken viele zurück. Zwischenzeitlich liegt ein Regierungsentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vor, welches allerdings für die Patientinnen und Patienten kaum etwas verbessert. Die Bundesländer haben sich mit ihren Geldforderungen vielfach durchgesetzt, sodass es vor allem erneut teurer wird, während von den notwendigen Strukturreformen kaum mehr als eine vage Hoffnung geblieben ist.
„In diesem Jahr kratzen die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenkassen erstmals an der 100-Milliarden-Euro-Grenze. Jeder dritte Euro aus den Portemonnaies der Beitragszahler fließt in die Krankenhäuser. Die Auslastung der Krankenhausbetten ist auf rund 70 Prozent gefallen, gleichzeitig schnellen die Kosten nach oben. So kann es nicht weitergehen, das ist offensichtlich“, so Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Vertreterin der Arbeitgeber.
„Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Verunsicherung ist die soziale Sicherheit, zu der zweifellos auch eine zuverlässige Krankenhausversorgung gehört, ein zentraler Baustein für den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft“, so Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter. „Deshalb brauchen wir für die Krankenhäuser verbindliche bundesweite Qualitätsstandards, und zwar ohne, dass die Bundesländer diese dann wieder eigenmächtig aufweichen dürfen. Die Qualität einer Behandlung darf nicht davon abhängig sein, in welchem Bundesland ich einen Schlaganfall habe oder eine Krebsbehandlung bekomme“, so Klemens.
Veränderung angehen
Das Ziel, die Krankenhauslandschaft danach zu gestalten, was für die Versorgung der Menschen notwendig ist (Versorgungsrelevanz), muss wieder in den Mittelpunkt des Gesetzgebungsverfahrens rücken. Das heißt konkret:
- Gelegenheitsversorgung verhindern, damit Patientinnen und Patienten besser versorgt werden.
- Für die gute Versorgung nicht benötigte Angebote der Kliniken abbauen, denn das ermöglicht den knappen Fachkräften, in den Kliniken und Abteilungen zu arbeiten, wo sie für die gute Versorgung dringend gebraucht werden und erhöht die Effizienz des Mitteleinsatzes.
- Leistungsgruppen, Qualitätsstandards und Vergütungsstrukturen durch die Partner der Selbstverwaltung weiterentwickeln, denn dort liegen Erfahrung und Expertise.
Als Solidargemeinschaft vereint die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent der Bevölkerung, die füreinander einstehen: Gesunde für Kranke, Junge für Alte, Alleinstehende für Familien, Besserverdienende für Geringverdienende. Selbstverständlich unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Glauben, sexueller Orientierung oder Vorerkrankung. Das Prinzip der Selbstverwaltung, auf dem die gesetzliche Krankenversicherung beruht, stellt dabei die demokratische Mitwirkung, Mitbestimmung und Mitgestaltung der Versicherten und Arbeitgebenden sicher.
#GKVTag
Die 95 gesetzlichen Krankenkassen haben ein gemeinsames Ziel: die gesundheitliche Absicherung ihrer über 73 Millionen Versicherten. Sie setzen sich dafür ein, dass die Beiträge ihre Versicherten und deren Arbeitgebenden für eine hochwertige und zugleich wirtschaftliche Versorgung eingesetzt werden – und dass Ausgaben für Gesundheit fair verteilt werden. Alle gesetzlichen Krankenkassen stehen aus Überzeugung hinter einem Solidarsystem, das heute 90 Prozent der Bevölkerung absichert – unabhängig von Alter, Einkommen oder Krankheitsrisiko. Es gilt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, statt zu spalten. Es gilt, ein insgesamt gut funktionierendes Gesundheitssystem weiterzuentwickeln, statt es kaputtzureden. Einmal im Quartal weisen die Krankenkassen gemeinsam auf zentrale Anliegen der gesetzlichen Krankenversicherung und ihrer Versicherten hin. Einmal im Quartal ist GKV-Tag.
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Verschärfter Reformdruck bei Krankenhausversorgung
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