Die Finanzaufsicht BaFin hat die vom Verband der privaten Krankenversicherung entwickelte PKV-Sterbetafel 2025 veröffentlicht.
Im Ergebnis haben sich die Sterbewahrscheinlichkeiten gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Die Finanzaufsicht geht nun davon aus, dass private Krankenversicherer die neue Sterbetafel PKV–2025 bei ihren Produktkalkulationen berücksichtigen, wenn ab dem 01. Januar 2025 Prämien angepasst oder auch neue Krankenversicherungstarife eingeführt werden.
Es sei denn, durch Besonderheiten des Bestandes oder der Teilbestände sind wesentlich vorsichtigere Annahmen zu hinterlegen. In jedem Fall müssen private Krankenversicherer eine angemessene Dokumentation hinterlegen, warum eine bestimmte Sterbetafel ihren technischen Berechnungen zugrunde gelegt wurde. Die neue PKV-Sterbetafel 2025 ist auf der BaFin-Website abrufbar.
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