BDVM für Provisionsdeckel bei Versicherungsanlageprodukten zugunsten höherer laufender Vergütung

Im Rahmen des BDVM-Versicherungsmakler-Fachtages hat sich Thomas Billerbeck, Präsident des BDVM, für die Einführung eines Provisionsdeckels der Abschlussvergütung in Höhe von 25 Promille bei Versicherungsanlageprodukten ausgesprochen. Zusätzlich zur Begrenzung der Abschlussvergütung soll eine höhere laufende Vergütung eingeführt werden.

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Geld im Einweckglas 2Geld im Einweckglas 2Joachim Wendler – stock.adobe.com

Der BDVM hat bei dieser Forderung die Mehrheit seiner im Lebensversicherungsbereich tätigen
Versicherungsmakler hinter sich. Bei einer Mitgliederumfrage zur Vergütung im
Lebensversicherungsbereich haben sich 54,4 Prozent der 160 Umfrageteilnehmer für eine Begrenzung der
Abschlussvergütung auf 25 Promille und einer gleichzeitigen höheren laufenden Vergütung
ausgesprochen.

Die Courtage bleibt die Leitvergütung des Versicherungsmaklers. Die Beratung des
Versicherungsmaklers muss angemessen vergütet werden. Dennoch müssen Übertreibungen und
Fehlanreize zum Wohl der Versicherungsnehmer und auch zum Schutz der ordentlich arbeitenden
Makler vermieden werden. Beide Ziele können mit dem vorgeschlagenen Eingriff erreicht werden.
Die teils fehlanreizenden Vergütungsformen führen zu einer ideologischen Debatte um ein
Provisionsverbot. Dabei ist die Branche selbst schuld, sagt Thomas Billerbeck.

Nur eine Kehrwende in dieser Frage ermöglicht es, das Heft des Handelns erneut in der Hand zu halten. Auch angesichts der europäischen Diskussion im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie und der BaFin-Kritik sei es notwendig, dass die Vermittlerverbände eine proaktiv gestaltende Rolle einnehmen. Der BDVM wird deshalb aktiv auf die anderen Vermittlerverbände zugehen und für eine gemeinsame Positionierung werben.

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