BU-Versicherung: keine spontane Anzeige der Parkinsonerkrankung, wenn nicht danach gefragt!
Wurde in einem BU-Versicherungsantrag nicht nach neurologischen Krankheiten gefragt, muss auch Parkinson nicht angegeben werden.
Wird im Antragsformular für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nach neurologischen Erkrankungen gefragt, ist der Versicherungsnehmer auch nicht verpflichtet, eine ihm bekannte Erkrankung an M. Parkinson “spontan” anzugeben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in einem Beschluss vom 21. März 2024 zum Geschäftszeichen: 4 U 1975/23 entschieden und damit nochmal klargestellt, dass Versicherungsnehmer grundsätzlich nur verpflichtet sind, die im BU-Versicherungsantrag enthaltenen Fragen der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantworten.
Im entschiedenen Fall beantragte der Kläger 2022 Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei kam heraus, dass er bereits 2015 an Parkinson erkrankt war und diese Krankheit nicht im Versicherungsantrag angegeben hatte. Die Versicherung nahm das zum Anlass, die Anfechtung der Versicherung zu erklären und die Versicherungsleistung zu verweigern.
Im Versicherungsantrag hatte die Berufsunfähigkeitsversicherung aber lediglich folgende abgekürzte Gesundheitsfragen gestellt:
„(…) Hiermit erkläre ich,
– dass ich zur Zeit voll arbeitsfähig bin und dass ich in den letzten 2 Jahren nicht länger als 2 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig war und
– dass in diesem Zeitraum auch keine der folgenden Erkrankungen bei mir festgestellt oder behandelt wurde: Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen, Zucker und Lebererkrankungen, psychische Erkrankungen, HIV-Infektion/Aids, Erkrankungen oder Beschwerden des Bewegungsapparates (z.B. Rücken, Knie, Hüfte). (…)“
Aus diesem Grund führte das OLG aus, dass ein Versicherungsnehmer die in einem Versicherungsformular gestellten Gesundheitsfragen zwar grundsätzlich erschöpfend beantworten müsse. Er darf seine Antworten weder auf bestimmte Krankheiten oder Schäden beschränken noch sonst eine wertende Aussage treffen. Allerdings betrifft das nur solche Gesundheitsfragen, nach denen die Berufsunfähigkeitsversicherung in Textform gefragt hat.
Ist, wie im vorliegenden Fall, nicht nach neurologischen Krankheiten gefragt, dann kann sich der Versicherungsnehmer darauf verlassen, dass er auch nach Treu und Glauben nicht ungefragt (spontan) auf solche Krankheiten hinweisen muss. Eine solche spontane Anzeigepflicht bestehen nur bei ungewöhnlichen Krankheiten, wozu aber eine Parkinsonerkrankung nicht gehöre.
Damit konnte die Berufsunfähigkeitsversicherung jedenfalls wegen der verschwiegenen Parkinsonerkrankung nicht den BU-Vertrag anfechten.
„Die richtige Beantwortung von Gesundheitsfragen ist immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung. Daher ist es gut, dass das OLG Dresden einerseits zwar die Bedeutung einer richtigen Beantwortung betont, andererseits aber auch klare Grenzen aufzeigt.“ so Rechtsanwalt Tobias Strübing von Wirth Rechtsanwälte aus Berlin.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für junge Menschen von großer Bedeutung. Sie sichert Arbeitnehmer im Falle von einer Krankheit vor finanziellen Risiken ab, wenn diese ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Worauf junge Menschen achten sollten.
Das Risiko der teilweisen Dienstunfähigkeit
Mit modernen Premium-BU-Tarifen kann das Risiko einer vollständigen sowie optional auch einer teilweisen Dienstunfähigkeit abgesichert werden. Die Versicherungsleistung bemisst sich dabei anteilig in Höhe der prozentualen Minderung der regelmäßigen Arbeitszeit des Beamten. Worauf weiterhin zu achten ist, erläutert Alexander Schrehardt von AssekuranZoom.
Wichtige Regelungen in den AVB von BU-Versicherungen: Relevante Vertragsklauseln im Leistungsfall
Den direkten Zusammenhang von „im Versicherungsfall relevanten Punkten“ und Nachversicherungsgarantien analysiert Alexander Schrehardt von AssekuranZoom in vielerlei Hinsicht in seinem Beitrag.
Unfalltarife der Bayerischen: neue Maßstäbe bei Vorsorge und Prävention
Die Bayerische stellt ihre neueste Innovation vor: eine Unfallversicherung, die über herkömmliche Leistungen hinausgeht und einen klaren Fokus auf Vorsorge und Prävention setzt. Dabei will die Bayerische als verlässliche Begleiterin in allen Lebenslagen wahrgenommen werden.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Reitunterricht als Freizeitgestaltung: BFH schränkt Umsatzsteuerbefreiung deutlich ein
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Reitunterricht ist nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn er klar berufsbezogen ist. Freizeitangebote wie Ponyreiten oder Klassenfahrten gelten als steuerpflichtig.
BFH-Urteil: Steuerliche Folgen bei Grundstücksübertragungen mit Schuldübernahme
Wer ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf überträgt und dabei bestehende Schulden vom Erwerber übernehmen lässt, muss mit einer Einkommensteuerpflicht rechnen.
Verfassungsbeschwerde im Dieselstreit abgewiesen – Bundesverfassungsgericht bestätigt Revisionsurteil eines Hilfssenats
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Autoherstellers gegen ein Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs in einem Dieselverfahren nicht zur Entscheidung angenommen – und stärkt damit die Rolle des VIa. Zivilsenats als Hilfssenat.
Millionenbetrug mit Schein-Beitritten zu Genossenschaft - BGH bestätigt Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen gewerbsmäßigen Betrugs durch das Landgericht Weiden i.d.OPf. bestätigt. Die Angeklagten hatten über eine Genossenschaft vermeintlich vermögenswirksame Leistungen angeboten, ohne die gesetzlichen Formvorschriften einzuhalten.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.