Asmussen: "Kleinanlegerstrategie ist wichtiger Pfeiler der Kapitalmarktunion und kann nicht noch jahrelang warten"

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Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich mit der EU-Kleinanlegerstrategie befasst. Wichtig aus Sicht der Versicherer: Ein Provisionsverbot wurde nicht beschlossen.

Die Versicherungswirtschaft begrüßt die Ergebnisse der Abstimmungen zur EU-Kleinanlegerstrategie im Europäischen Parlament. „Die Entscheidungen des Wirtschafts- und Währungsausschusses zeigen in die richtige Richtung“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Sie tragen dazu bei, dass Privatanleger die Kapitalmärkte besser einschätzen und nutzen können. Wir unterstützen insbesondere den Vorschlag des Ausschusses, dass es im Vertrieb von Finanzanlageprodukten weiterhin unterschiedliche Vergütungssysteme geben soll.

Mit der Kleinanlegerstrategie möchte die EU-Kommission erreichen, dass mehr Sparer als bislang von den Gewinnen an den Kapitalmärkten profitieren. Konkret geht es darum, wie Privatanlegern der Zugang erleichtert werden kann. Gleichzeitig soll der Verbraucherschutz verbessert werden. Die EU-Kommission hatte im Mai 2023 entsprechende Vorschläge vorgelegt.

Am Mittwochabend stimmte der Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Europäischen Parlament über seinen Bericht zur Kleinanlegerstrategie ab. Unter anderem schlagen die Ausschussmitglieder vor, die Koexistenz verschiedener Vergütungssysteme beim Verkauf von Anlageprodukten weitgehend zu erhalten, also auch den Provisionsvertrieb.

Kleinanlegerstrategie ist wichtiger Pfeiler der Kapitalmarktunion

„Es ist wichtig, dass der Ausschuss noch vor den Wahlen zum Europaparlament im Juni eine Position gefunden hat“, so Asmussen. „Die Kleinanlegerstrategie ist ein wichtiger Pfeiler der Kapitalmarktunion und kann nicht noch jahrelang warten.“

Die Ausschussabgeordneten diskutierten auch darüber, wie sichergestellt werden kann, dass Anlageprodukte den Kundinnen und Kunden immer nutzen. „Wir haben stets gesagt, dass unsere Produkte ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis bieten müssen“, sagt Asmussen. „Mit den Vorschlägen des Wirtschafts- und Währungsausschusses würden die Aufseher in die Lage versetzt, schwarze Schafe zu identifizieren und zu sanktionieren.“

Wenn EU-Parlament und Rat ihre Verhandlungspositionen verabschiedet haben, können die Verhandlungen zwischen den europäischen Institutionen beginnen. Erst am Ende dieses sogenannten Trilogs wird der neue Rechtsrahmen für das Angebot und den Vertrieb von Finanzanlageprodukten für Verbraucherinnen und Verbraucher feststehen. „Wir unterstützen das Ziel der Kleinanlegerstrategie ausdrücklich und werden unsere Expertise und die Praxiserfahrungen der Versicherungsunternehmen in die Debatte einbringen“, sagt Asmussen.

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