Generationenkapital ist eine von vielen nötigen Maßnahmen

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt die Pläne der Bundesregierung zur Einführung des sogenannten Generationenkapitals. Damit wird die bisher über Beiträge und Steuermittel finanzierte gesetzliche Rente um einen kapitalgedeckten Teil erweitert. Nötig ist das, weil die derzeitige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch den demografischen Wandel an seine Grenzen stößt.

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Es ist vorgesehen, dass schon 2024 über eine Stiftung (den KENFO – Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung) 12 Milliarden Euro am Kapitalmarkt angelegt werden - langfristig orientiert und breit gestreut. Jährlich soll diese Summe um drei Prozent steigen. Hinzu sollen übertragende Vermögenswerte des Bundes in Höhe von 15 Milliarden Euro bis 2028 als Eigenkapital kommen. Damit soll das sogenannte Generationenkapital bis Mitte der 2030er Jahre ein Volumen von mindestens 200 Milliarden Euro erreichen. Das kann in Anbetracht der bereits exorbitanten Steuerzuschüsse und der kommenden demografische Belastung der Versicherung durch den Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge nur eine von mehreren notwendigen Maßnahmen sein. Die Haltelinien bei Rentenalter, Beitragshöhe und Rentenhöhe sind weiter zu diskutieren.

Besonders ist aber nun auch die Politik gefordert, die von der Fokusgruppe Altersvorsorge im Auftrag der Bundesregierung unterbreiteten Vorschläge für eine grundlegende Reform der privaten, geförderten Altersvorsorge zügig umzusetzen. Insbesondere die angedachte Riester-Reform und das neue Altersvorsorgedepot müssen nach Auffassung des AfW zeitnah in die Umsetzung kommen.

Riester: Die Garantien sollen fallen, es soll keine Verrentungspflicht mehr bestehen und eine Auszahlung soll zum Beispiel auch für die selbst genutzte Immobilie verwendet werden können, sei es zur Sanierung, zum altersgerechten Umbau oder zur Tilgung einer Immobilienfinanzierung.

Gefördertes Altersvorsorgedepot: In dessen Rahmen sollen Fonds, aber auch in andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen investiert werden könnten.

„Aus unserer Sicht wären das zukunftsfähige Neuerungen, die mehr Flexibilität und damit eine bessere Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Menschen ermöglichen. Wir werden den Gesetzgebungsprozess insofern sehr konstruktiv begleiten.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

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