Finanzmarktaufsicht: Deutschlands und Ukraine sollen eng zusammenarbeiten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die ukrainische
Wertpapieraufsicht National Securities and Stock Market Commission (NSSMC) wollen
künftig eng zusammenarbeiten. Erster Meilenstein der Kooperation war ein gemeinsamer
Online-Workshop zum Thema Virtual Assets am 30. Januar.
„Wir freuen uns sehr über die enge Zusammenarbeit mit unserer Partnerbehörde in der Ukraine“, erklärt Rupert Schaefer, Exekutivdirektor Strategie, Policy und Steuerung der BaFin. „Wir möchten die ukrainische Aufsicht bestmöglich unterstützen und unsere Aufsichtserfahrungen im EU-Rechtsrahmen teilen. Aber genauso wichtig ist es uns, von unseren dortigen Kolleginnen und Kollegen zu lernen.“
Auf der Agenda des ersten gemeinsamen Workshops standen grundsätzliche Fragen zu Virtual Assets, vor allem operative Aufsichtserfahrungen. Zum Umgang mit Krypto-Anlagen läuft zurzeit ein Gesetzgebungsverfahren in der Ukraine. In der Europäischen Union (EU) ist im vergangenen Jahr die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto Assets Regulation – MiCAR) in Kraft getreten.
Langfristige Partnerschaft angestrebt
BaFin und NSSMC wollen langfristig zusammenarbeiten, auf Grundlage einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung. Die Kooperation soll sich auf alle relevanten Themengebiete der Finanzaufsicht erstrecken. Die Zusammenarbeit der beiden Aufsichtsbehörden konkretisiert damit auch die gemeinsame Absichtserklärung zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen dem deutschen und dem ukrainischen Finanzministerium, die Bundesfinanzminister Christian Lindner im August 2023 mit seinem ukrainischen Kollegen Sergii Marchenko unterzeichnet hatte.
Über die National Securities and Stock Market Commission
Die National Securities and Stock Market Commission (NSSMC) ist die Regulierungsbehörde für die Kapitalmärkte in der Ukraine. Die NSSMC beaufsichtigt Wertpapierfirmen, verschiedene Handelsplätze, Investment- und Pensionsfonds und deren Verwaltungsgesellschaften sowie Zentralverwahrer, zentrale Gegenparteien und weitere Unternehmen im Bereich der Finanzmarktinfrastruktur.
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