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Der Öffentliche Dienst ist mit rund fünf Millionen Beschäftigten der größte Arbeitgeber Deutschlands. Mehr als jede*r zehnte Erwerbstätige in Deutschland ist bei öffentlichen Arbeitgebern angestellt. Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland sind Beamt*innen. 1
Expert*innen gehen allerdings davon aus, dass rund eine Million Stellen im Öffentlichen Dienst bis 2030 frei sein werden. 2 Angesichts der zahlreichen und umfangreichen Aufgaben des Staates werden die Neueinstellungen im Öffentlichen Dienst daher stark zunehmen müssen. Das bedeutet auch: In den kommenden Jahren wird eine große Anzahl an neuen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst auf der Suche nach einem passenden Gesundheitsschutz sein – darunter auch viele Beamt*innen und Beamtenanwärter*innen.
Beihilfe macht PKV besonders attraktiv
Beamt*innen haben Anspruch auf die sogenannte Beihilfe. Das heißt, im Krankheitsfall wird im Rahmen der Fürsorgepflicht ein Teil der Krankheitskosten vom Dienstherren (zum Beispiel Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) übernommen – so zum Beispiel für Besuche bei Ärzt*innen, Medikamente und vieles mehr. Die Höhe der Beihilfesätze sind je nach Dienstherr personen- oder familienbezogen.
Zur Erstattung der verbleibenden Kosten sichern sich Beamt*innen und Beamtenanwärter*innen mit einer sogenannten beihilfekonformen privaten Krankenvollversicherung ab. Gleichzeitig gibt es jedoch auch bestimmte Arten von Gesundheitsleistungen, die die Beihilfe gar nicht oder nicht komplett übernimmt – wie etwa beim Zahnersatz. Diese potentiellen Lücken in der Kostenerstattung können Beamt*innen mit einem zusätzlichen Beihilfeergänzungstarif schließen.
Neue Beihilfeergänzungstarife der DBV
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung bietet nun zwei neue Ergänzungstarife für Beamt*innen und Anwärter*innen und passt damit ihr umfassendes Gesundheitsangebot für beihilfeberechtigte Kund*innen an. Dabei wurden sowohl die Wünsche der Kund*innen als auch der Vertriebspartner*innen in den Fokus der Produktentwicklung gerückt.
Eine Befragung unter Vertriebspartner*innen und Beamt*innen beziehungsweise Anwärter*innen ergab: Insbesondere das Leistungsspektrum der Beihilfeergänzungstarife wird aus Sicht der Vertriebspartner*innen vermehrt als das zentrale Entscheidungskriterium bei der Wahl des Versicherers erachtet. Beamt*innen und Beamtenanwärter*innen nannten in Bezug auf die Beihilfeergänzungstarife vor allem Vorsorgeuntersuchungen und Zahnersatz wie Inlays und Kronen als wichtigste Bestandteile eines solchen Tarifs.
Auf dieser Grundlage wurde das bestehende Angebot für beihilfeberechtige Kund*innen um die zwei neuen Beihilfeergänzungstarife BN VisB-U(A) und BN B-U(A) erweitert. Sie bieten neben allen Bestandteilen des bisherigen Angebotes noch zusätzliche Leistungen. Besonders hervorzuheben sind erweiterte Leistungen im Bereich der Zahnversorgung und Vorsorge. Hier werden über die neuen Tarife die bestehenden Versorgungslücken der Beihilfe geschlossen. Weitere attraktive Tarifelemente sind Kostenerstattungen für Präventionskurse sowie Kuren. Im Premiumschutz ist außerdem eine Geburtenpauschale enthalten, die auch für Väter gezahlt wird.
Alle weiteren Informationen und Inhalte der neuen Tarife im Beraterportal und im Makler-Extranet.
Anmerkungen:
1 Vgl. Statistisches Bundesamt, Öffentlicher Dienst, 2023.
2 Vgl. PWC, Fachkräftemangel im öffentlichen Sektor, 2022
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