AfW aktualisiert seine Checkliste zur VSH

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Zum eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber auch insbesondere zum Schutz der Kunden im Fall der Fälle, benötigen Versicherungsmaklerinnen und -makler nach §34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach §34f GewO für die Erlaubnis der Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung (oder auch Vermögensschadenshaftpflichtversicherung - VSH genannt).

Um kein Risiko einzugehen, ist es für Vermittlerinnen und Vermittler wichtig, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen:

  • Sind alle Mitarbeitenden erfasst?
  • Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert?
  • Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen?
  • Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?
  • Schon 2021 hat der AfW eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes vorgestellt. „Aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermittlerschaft führen wir das Projekt fort“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

    Die Liste wurde nun erneut mit Unterstützung des langjährigen Fördermitgliedes des Verbandes, der Hans John Versicherungsmakler GmbH, aktualisiert. Unter anderem gibt es Ergänzungen zu den Punkten Personen- oder Umsatztarif und zum Thema Selbstbehalt.

    „Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen, damit es nicht irgendwann heißt: Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe!“ so Wirth ergänzend. Die Checkliste ist frei zugänglich auf der Webseite des AfW abrufbar.

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AfW aktualisiert VSH-Checkliste

2021 hat der AfW erstmals eine Checkliste zur Überprüfung des eigenen VSH-Schutzes vorgestellt und jetzt mit der Hans John Versicherungsmakler GmbH aktualisiert. Die Checkliste Version 2.4 berücksichtigt zusätzlich ausgeübte Tätigkeitsfelder, die als versicherte Risiken in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden sollten. Zudem wurde die vermehrt in den Bedingungswerken vorzufindende zusätzliche Versicherungssumme im Ruhestand, das sogenannte retirement cover ergänzt.

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