PUEG: Auswirkung der Beitragsstaffelung auf die bAV

Am 12. Mai 2023 befasst sich der Bundesrat mit dem aktuellen Gesetzentwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG). Ein wichtiger Punkt dürfte dabei die geplante Staffelung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung in Abhängigkeit von der Kinderzahl sein. Klar ist schon jetzt: Für die Zahlstellen von Versorgungsbezügen folgen daraus hohe Mehraufwände.

(PDF)
Cheerful multi-generation family having fun while spending time together at home.Cheerful multi-generation family having fun while spending time together at home.NDABCREATIVITY – stock.adobe.com

Zum 1. Juli 2023 wird der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent erhöht. Zudem steigt der Zuschlag für Kinderlose von 0,35 Prozent auf 0,60 Prozent und ergibt damit ab Jahresmitte für sie einen Beitragssatz von 4,0 Prozent.

Eltern mit mehr als einem Kind sollen hingegen entlastet werden. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind wird der Beitrag um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt. Dies gilt allerdings nur während der Erziehungsphase, also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres der Kinder. Danach entfällt die Ermäßigung wieder. Der Arbeitgeber-Anteil beträgt konstant 1,7 Prozent.

Die höhere Belastung kinderloser Beitragszahler und gleichzeitige Entlastung von Familien erfolgt in Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 (Az. 1 BvL 3/18 und weitere), demzufolge der Erziehungsaufwand bei der Beitragsbemessung zur Pflegeversicherung stärker berücksichtigt werden muss.

Umsetzung mit Hindernissen

Betroffen von der Umsetzung sind Arbeitgeber – für die aktiven Arbeitnehmer – und die Zahlstellen von Versorgungsbezügen im Hinblick auf Betriebsrentner. Zur Erhebung und zum Nachweis der Kinderzahl soll unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bis zum 1. Juli 2023 ein zentrales digitales Verwaltungsverfahren entwickelt werden. Mathias Nolle, Leiter Operations & Services von der Longial gibt zu bedenken:

Doch wie das Verfahren genau aussehen soll, ist bis dato noch ungeklärt.

Denn: Bisher gibt es für die Erfassung keine zentrale Datenhaltung. Wahrscheinlich werde jedoch auf die Daten der Familienkassen zurückgegriffen, meint Nolle. Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) befürwortet hingegen die Bereitstellung der notwendigen Nachweise über die bereits bestehenden elektronischen Meldeverfahren der Sozialversicherungsträger. Realisiert werden könnte der Datenaustausch dann beispielsweise durch die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG).

Zahlstellen unter Druck

„Problematisch an der geplanten Abschlagsregelung ist zudem natürlich der sehr sportliche Zeitrahmen“, meint Nolle. Für die Umsetzung des Referentenentwurfs des PUEG (§ 55 SGB IX-Entwurf) stehen allen Beteiligten nicht einmal mehr zwei Monate zur Verfügung.

Zwar soll der Bund der Pflegekassen dazu in Kürze mit einem aktualisierten Rundschreiben zur Elterneigenschaft Empfehlungen zu geeigneten Nachweisen geben, das dürfte die zu erwartenden Mehraufwände für Zahlstellen und Arbeitgeber jedoch nicht unmittelbar mindern.

Versorgungsträger müssen sich jetzt darauf vorbereiten, dass Betriebsrentner sich laut Gesetzentwurf auch direkt an die Zahlstellen wenden können, um den Kindernachweis zu erbringen. „Hierzu müssen noch rechtzeitig Anpassungen in Software und bei Administrationsprozessen auf den Weg gebracht werden“, so Nolle. Ebenso ist ein möglicher zusätzlicher Personalbedarf zu bedenken. Weiterreichende Belastungen ergeben sich zudem aus der Verpflichtung der Zahlstellen, zu viel bezahlte Beiträge bis spätestens 31. Dezember 2024 zu erstatten.

Mit der Berücksichtigung der Kinderzahl bei der Beitragsbemessung der Pflegeversicherung kommt der Gesetzgeber nun nach gut einem Jahr den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts nach. Darüber hinaus dient der Entwurf des PUEG einer notwendigen Reform der Pflege, durch die deren Finanzierung stabilisiert werden soll.

„Es besteht keinerlei Zweifel daran, dass diese Reform dringend notwendig ist. Wünschenswert wäre jedoch, zukünftig alle Beteiligten in die Planungen mit einzubeziehen und vor allem auch die praktische Umsetzbarkeit im Blick zu haben“, betont Mathias Nolle.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Young caring nurse helping senior old elderly man grandfather waYoung caring nurse helping senior old elderly man grandfather waDragana Gordic – stock.adobe.comYoung caring nurse helping senior old elderly man grandfather waDragana Gordic – stock.adobe.com
AssekuranZoom

Was bringt die Pflegereform 2023?

Rund 5 Mio. Leistungsempfänger registrierte die Pflegestatistik 2021 und ein weiterer Anstieg ist sicher. Das ist alarmierend und wirft die Frage nach der Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung auf. Welchen Beitrag die aktuelle Pflegereform dazu leisten kann, analysiert Alexander Schrehardt von AssekuranZoom.

Hanne-Borst-2022-WTWHanne-Borst-2022-WTWWillis Towers Watson GmbHHanne-Borst-2022-WTWWillis Towers Watson GmbH
Köpfe

Hanne Borst ist neue Vorständin der Arbeitsgemeinschaft für bAV

Hanne Borst, Mitglied der Geschäftsführung und Head of Retirement von WTW Deutschland, folgt auf Dr. Reiner Schwinger in den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba).

Shining rise up arrow on wooden cube blocks, bar graph chart steShining rise up arrow on wooden cube blocks, bar graph chart stetete_escape – stock.adobe.comShining rise up arrow on wooden cube blocks, bar graph chart stetete_escape – stock.adobe.com
Finanzen

WTW-Pensionsfonds: Schnelles Wachstum, große Nachfrage

Der WTW-Pensionsfonds feiert dieses Jahr sein zehnjähriges Jubiläum. Mit einem Sicherungsvermögen von 4,1 Mrd. Euro zählt er mittlerweile zu den größten deutschen Einrichtungen seiner Art. Sein Erfolg gründet unter anderem auf Unabhängigkeit, Modularität und umfangreicher Expertise.

Euro-Muenzen-schneiden-355808018-AS-koldunovaEuro-Muenzen-schneiden-355808018-AS-koldunovakoldunova – stock.adobe.comEuro-Muenzen-schneiden-355808018-AS-koldunovakoldunova – stock.adobe.com
Recht

Minijob-Rente: bAV-Vorsorgemodell mit Nachwirkungen?

Angesichts der gesetzlichen Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung ist die Sinnhaftigkeit der Minijob-Rente zumindest zu hinterfragen, wenn nicht gar hinfällig geworden. Welche Informationspflicht entsteht für die Vermittler durch die geänderten rechtlichen Umstände? Rentenberater Markus Kirner klärt auf.

Mario OberleMario OberleLongial GmbHMario OberleLongial GmbH
Köpfe

Wechsel in der Longial Geschäftsführung

Mario Oberle trat zum 1. Juli 2022 in die Geschäftsführung des ERGO Pensionsberaters Longial GmbH ein. Bis zum 30. September 2022 wird das Unternehmen zunächst von der Dreierspitze Ulrike Taube, Michael Hoppstädter und Mario Oberle geleitet. Michael Hoppstädter wird sich ab 1. Oktober 2022 einer neuen beruflichen Aufgabe widmen.
RentnerpaarRentnerpaarLongial GmbHRentnerpaarLongial GmbH
bAV

Ruhestand unter Palmen

Rund 248.000 deutsche Rentenbezieher außerhalb von Deutschland listete der Rentenatlas für 2021 der DRV Bund auf – fast zehn Prozent mehr als vor fünf Jahren. Mit ihnen steigt auch die Zahl der bAV-Rentner im Ausland. Welche Aspekte dabei für Arbeitgeber wichtig sind.

Mehr zum Thema

DALL-EDALL-E
bAV

Pensionssicherung: Beitragssatz für 2024 sinkt deutlich

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat den Beitragssatz für das Jahr 2024 auf nur 0,4 Promille festgelegt.

© Longial GmbH© Longial GmbH
bAV

Betriebsrente: So nutzen Unternehmen die bAV zur Mitarbeiterbindung

Unternehmen können durch attraktive bAV-Modelle einen Wettbewerbsvorteil im Kampf um Fachkräfte erzielen. Doch welche Rahmenbedingungen müssen Arbeitgeber beachten? Pensionsexperte Steffen Burkhardt gibt Tipps zur erfolgreichen Umsetzung.

businessman discussing with business team ideas for startupbusinessman discussing with business team ideas for startupASDF – stock.adobe.combusinessman discussing with business team ideas for startupASDF – stock.adobe.com
bAV

Betriebliche Altersversorgung mit der neuen ERGO Betriebs-Rente Dynamik

Zu den Gestaltungsmöglichkeiten der ERGO Betriebs-Rente Dynamik gehören flexible Garantieniveaus zwischen 60 und 100 Prozent, attraktive Anlageportfolios für die Kapitalanlage – bis hin zur Option, die Kapitalanlage aus rund 80 Einzelfonds selbst zusammenzustellen sowie ein einfacher Abschluss.

Pharmaceutical factory woman worker in protective clothing operating production line in sterile environmentPharmaceutical factory woman worker in protective clothing operating production line in sterile environmentIvan Traimak – stock.adobe.comPharmaceutical factory woman worker in protective clothing operating production line in sterile environmentIvan Traimak – stock.adobe.com
bAV

Grünes Licht für die ZielrenteCHEMIE

Die Sozialpartner der chemischen und pharmazeutischen Industrie, Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und Chemiegewerkschaft IGBCE, haben grünes Licht für die neue ZielrenteCHEMIE in ihrem Tarifbereich gegeben, die von der Höchster Pensionskasse durchgeführt und mit dem globalen Vermögensverwalter Fidelity International organisiert wird.

Engineer Architect Construction Site Planning ConceptEngineer Architect Construction Site Planning ConceptRawpixel.com – stock.adobe.comEngineer Architect Construction Site Planning ConceptRawpixel.com – stock.adobe.com
bAV

KMU-Studie: So kämpfen Betriebe um Fachkräfte

Untätigkeit bei der Mitarbeiterbindung und -gewinnung können sich die Unternehmen nicht leisten. Auffallend ist dabei: Je größer der Betrieb, desto schwieriger die Personalsuche. Während nur 30 Prozent der kleineren Firmen über diese Problematik berichten, tun dies 59 Prozent der größeren.

Junge Frau macht Lehre als SchweißerJunge Frau macht Lehre als SchweißerRobert Kneschke – stock.adobe.comJunge Frau macht Lehre als SchweißerRobert Kneschke – stock.adobe.com
bAV

Betriebliche Altersversorgung: Unentdeckte Risiken für den Mittelstand

Eine Studie zeigt auf, dass bei der Hälfte der befragten Mittelständler mit Direktzusagen in ihren Pensionszusagen Deckungslücken vorhanden sind – zum Beispiel für die Altersversorgung ihrer Gesellschafter-Geschäftsführer. Dass dadurch die Zukunft des Unternehmens gefährdet sein kann, scheint vielen nicht bewusst zu sein.