Darum ist Deutschland für Unternehmer ein Steuerparadies

Unternehmer tragen oft eine hohe Steuerbelastung, teilweise sogar bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Derartige Kosten können das Unternehmenswachstum hemmen und Unternehmer dazu bewegen, ins eher steuerfreundliche Ausland abzuwandern.

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Ein Beitrag von Sebastian Genßler, Gründer der MS Luxury Collection eG

Viele Unternehmer sind sich nicht bewusst, dass es auch hierzulande zahlreiche Möglichkeiten gibt, die Steuerlast erheblich zu reduzieren. Diese sieben Aspekte machen Deutschland steuerlich attraktiv.

1. Verlustvortrag und Investitionsabzugsbetrag

Eine Möglichkeit, auch in Deutschland an Steuerlast zu sparen, ergibt sich durch die Erleichterung in Form des Verlustvortrags sowie des Investitionabzugsbetrags. Während ersterer es ermöglicht, Verluste aus dem Geschäftsjahr in künftige Jahre zu übertragen und mit künftigen Gewinnen zu verrechnen, erlaubt letzterer Unternehmen bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Kosten für geplante Investitionen steuerlich geltend zu machen.

2. Niedrigsteuersatz für Unternehmer

Zusätzlich profitieren Unternehmer in Deutschland von einem günstigen Steuersatz. So liegt der aktuelle Niedrigsteuersatz für Unternehmer bei 15 Prozent und wird auf die ersten 24.500 Euro Gewinn im Jahr angewendet. Diese Regelung entlastet insbesondere kleine Unternehmen und Startups und fördert deren Wachstum.

Durch die Nutzung des Niedrigsteuersatzes können Unternehmer so vor allem in den Anfangsjahren oder bei geringeren Gewinnen eine deutliche Steuerersparnis erzielen. Dadurch steht ihnen mehr Kapital für Investitionen, Geschäftsausbau oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze zur Verfügung, was wiederum zur Stärkung der deutschen Wirtschaft beiträgt.

3. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten und Freibeträge nutzen

Deutschland bietet Unternehmern zusätzlich zahlreiche steuerliche Abzugsmöglichkeiten und Freibeträge. So können beispielsweise Betriebsausgaben und Investitionen steuerlich geltend gemacht werden, was die Steuerlast für Unternehmer in Deutschland spürbar verringert.

Ein Beispiel für steuerliche Abzugsmöglichkeiten ist die betriebliche Altersvorsorge. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine solche Vorsorge anbieten, können die Beiträge steuerlich absetzen. Dies führt nicht nur zu einer reduzierten Steuerlast für das Unternehmen, sondern trägt auch zur finanziellen Absicherung der Mitarbeiter im Alter bei.

4. Die richtige Rechtsform

Ein weiterer Faktor, der Deutschland für Unternehmer steuerlich attraktiv macht, ist die gezielte Auswahl der Unternehmensrechtsform, um steuerliche Begünstigungen zu nutzen.

Beispielsweise können Personengesellschaften vom Teileinkünfteverfahren profitieren, bei dem lediglich ein Teil der Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegt. Kapitalgesellschaften wie die GmbH hingegen haben die Möglichkeit, von einem niedrigeren Gewerbesteuersatz zu profitieren.

5. Geschickte Planung der Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer gehört zu den unbeliebtesten Steuerarten in Deutschland. Dennoch lässt sich durch sorgfältige Planung die Erbschaftssteuer reduzieren oder sogar ganz vermeiden. Eine Möglichkeit besteht darin, Vermögensgegenstände frühzeitig zu verschenken, um die Freibeträge der Schenkungssteuer auszuschöpfen. Auch eine vorausschauende Gestaltung des Testaments kann dazu beitragen, die Erbschaftssteuer zu minimieren.

6. Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine der bedeutendsten Steuerarten für Unternehmen und wird auf den Gewerbeertrag erhoben. Allerdings kennen viele Unternehmer einen cleveren Steuerspartrick nicht: Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Unternehmergesellschaft (UG) kann zu einem niedrigeren Gewerbesteuersatz führen.

Da bei diesen Rechtsformen nur der Gewerbeertrag und nicht der gesamte Umsatz des Unternehmens besteuert wird, sinkt die Steuerlast im Vergleich zu anderen Rechtsformen wie Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.

7. Die Ein-Prozent-Regel bei Dienstwagen

Ein zusätzlicher Grund, der Deutschland für Unternehmer zum Steuerparadies macht, ist die Ein-Prozent-Regel. Diese ermöglicht eine unkomplizierte Berechnung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Dabei wird monatlich lediglich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs versteuert. Diese Methode spart Zeit und Aufwand und bietet im Vergleich zu anderen Berechnungsmethoden steuerliche Vorteile.

Zum Autor

Sebastian Genßler ist Gründer und Vorstand der MS Luxury Collection eG. Als Wirtschaftscoach unterstützt er Unternehmer und Selbstständige dabei, ihre Unternehmensstruktur zu optimieren und legal Steuern zu sparen. Zusammen mit einem Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten bietet er vernetzte Dienstleistungen aus Konzeption und Umsetzung an.

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