IVFP mit neuem bKV-Kompetenz-Rating
Im bKV-Kompetenz-Rating wurden insgesamt 14 Versicherungsgesellschaften untersucht. Das IVFP analysierte die Gesellschaften in den vier Teilbereichen Beratung, Vertragsgestaltung, Service & Verwaltung und Produktportfolio. Dabei wurden über 70 Kriterien untersucht.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist als besondere Form der Krankenzusatzversicherung durch ihre vielen Vorzüge weitestgehend bekannt – sie kann für Arbeitgeber bei der Mitarbeitergewinnung/-bindung ebenso entscheidend sein, wie auch für jeden einzelnen Arbeitnehmer als Upgrade zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese Beliebtheit belegen auch die stetig steigenden Abschlusszahlen bei der bKV. Noch interessanter ist allerdings, dass sich auch die Tarifangebote ähnlich rasch entwickeln und viele Versicherer einiges investieren, um mit ihrem Angebot up-to-date zu bleiben.
Nirgends zeigt sich dies deutlicher als im Rating der betrieblichen Krankenversicherung des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP): Neben einer reinen Produktanalyse untersucht das IVFP bKV-Kompetenz Rating mit über 70 Kriterien vor allem die Implementierung dieser Sparte in die Unternehmenskultur des Krankenversicherers.
„Das ist äußerst wichtig, denn neben Top-Tarifmerkmalen ist vor allem die Kompetenz des Versicherers gefragt, um Arbeitgebern ein individuelles Angebot unterbreiten zu können,“ so Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer IVFP. „Dabei handelt es sich um einen intensiven Prozess, der qualifizierten Beratungsbedarf erfordert“.
Die Konstellation der beteiligten Personen, deren unterschiedliche Bedürfnisse es zu befriedigen gilt, ist vielschichtig. Dieses Rating beinhaltet eine allumfassende Betrachtung aller relevanten Faktoren – nur so ist es möglich, objektiv zu urteilen.
Untersuchungsparameter
Die Untersuchung stützt sich auf vier Teilbereiche, die mit einem Anteil von jeweils 25 Prozent in die Gesamtbewertung einfließen – Beratung, Vertragsgestaltung, Service & Verwaltung und natürlich auch das Produktportfolio. Ein Versicherer kann sich damit keine großen Schwächen erlauben – nur wer in allen Teilbereichen eine gewisse Kompetenz aufweist, wird eine gute Gesamtbenotung erhalten.
Im Bereich Produktportfolio, in dem die Anbieter ohnehin sehr stark aufgestellt sind, zeigt sich die größte Weiterentwicklung – die Budgettarife sind klar im Kommen. Dabei handelt es sich um Tarife, bei denen den Mitarbeitenden ein bestimmter Betrag pro Jahr zur Verfügung steht, den sie weitestgehend nach eigenen Wünschen verwenden können. Zum Beispiel für eine operative Sehschärfenkorrektur oder um Vorsorgeuntersuchungen durchführen zu lassen, ohne die gesetzlichen Altersgrenzen einhalten zu müssen.
Auch aus technischer Sicht – bei den unterstützenden Softwaremaßnahmen für die Vermittler – zeigt der Trend nach oben.
Die besten bKV-Anbieter
Die Ergebnisse werden mit den Auszeichnungen “Exzellent – Sehr Gut – Gut“ bewertet, sowohl im Gesamtergebnis, als auch in den einzelnen Teilbereichen.
Jeweils als "Exzellent" in allen vier bewerteten Teilbereichen ausgezeichnet wurden:
Themen:
LESEN SIE AUCH
Versichern einfacher machen: Die neuen DKV-Budgettarife
Unternehmen ab 10 Mitarbeitern können mit den neuen bKV-Tarifen ihren Mitarbeitern ein jährliches Gesundheitsbudget von bis zu 1.200 Euro zur freien Verfügung stellen. Die Leistungen umfassen unter anderem Lasik, Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen, Hörgeräte sowie verschiedene Zahnleistungen.
LKH führt neues bKV-Produkt am Markt ein
Der neue Budgettarif „LKH-TeamUpgrade“ kommt in zwei Varianten: ‚Smile‘ setzt den Fokus vor allem auf Zahnzusatzleistungen wie Zahnersatz oder Bleaching. ‚Fit‘ legt den Leistungsschwerpunkt auf Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen.
Assekurata-Marktausblick zur privaten Krankenversicherung 2023
Die private Krankenversicherung entwickelte sich auch im Geschäftsjahr 2022 sehr stabil. Die Prämieneinnahmen stiegen weiter. Zusammen mit den gleichzeitig gestiegenen Leistungsausgaben verbuchte die Branche jedoch einen Rückgang des versicherungsgeschäftlichen Ergebnisses.
Mit Gesundheit als Arbeitgeber glänzen
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Keine Haftung des Versicherungsmaklers für fehlende Risikolebensversicherung
Das Oberlandesgericht Dresden stärkt die Rechte von Versicherungsmakler(innen) und hat entschieden, dass diese ohne besondere Umstände nicht verpflichtet sind, Kunden zum Abschluss einer Risikolebensversicherung zu raten. Der Fall betraf eine Klägerin, die ihren Versicherungsmakler verklagte, weil ihr verstorbener Ehemann keine ausreichende Absicherung im Todesfall hatte. Sie forderte einen Schadensersatz von 500.000 Euro.
Großinsolvenzen steigen um mehr als ein Drittel, Schäden sind nahezu verdoppelt
Die Insolvenzen in Deutschland steigen an und der Trend dürfte sich durch die Rezession im Jahresverlauf fortsetzen. Bis Ende 2024 rechnet Allianz Trade für die Bundesrepublik mit einer Zunahme der Pleiten um 21 Prozent. Damit dürften die Fallzahlen Ende des Jahres etwa 15 Prozent über dem Niveau von 2019 und damit vor der Pandemie liegen. Erst in 2025 wird ein Abflachen der Zahlen erwartet.
BGH stärkt Rechte der Versicherungsnehmer bei Einbruchdiebstählen
Der Bundesgerichtshof stärkt mit einem Urteil die Rechte der Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung aufgrund von Einbruchdiebstählen.
Die Zukunft ist digital: moderne Arztpraxen absichern
Die Fakten für einen modernen Praxisbetrieb und das unternehmerische Risiko unterscheiden sich nicht sehr von anderen hochtechnisierten (Dienstleistungs)unternehmen, die auch sensible Kundendaten verarbeiten und verwalten. Versicherungsmaklerbüros sollten diesen Status quo in ihrer Kundenberatung berücksichtigen.