Fristgemäß hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. am 16.01.2023 seine Stellungnahme zum Entwurf eines „Merkblatt(s) zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ bei der BaFin eingereicht.
Der AfW begrüßt ausdrücklich, dass von der ursprünglich im BaFin-Jahresbericht 2021 für die zweite Jahreshälfte 2022 angekündigten Veröffentlichung eines Rundschreibens mit Aufsichtsstandards für die kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukte, Abstand genommen wurde.
Ein solches Rundschreiben, hätte einen derart erheblichen, regulatorischen Markteingriff bedeutet, dass hierfür aus unserer Sicht eindeutig eine konkrete gesetzliche Grundlage erforderlich gewesen wäre. Da die jetzige Regierung zudem im Rahmen der Koalitionsverhandlungen sich klar gegen einen Provisionsdeckel oder -richtwert ausgesprochen hat, wäre ein derartiger marktfremder Eingriff in die Vergütungsstrukturen ein bewusstes Handeln gegen den Willen des Gesetzgebers und voraussichtlich verfassungswidrig gewesen. Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, betont:
Aber auch der vorliegende Entwurf eines Merkblattes ist problematisch.
Insbesondere sei zu bemerken, dass das Merkblatt eine faktische Pflicht zu Provisionssenkungen durch ein Exekutivorgan auf unterster Ebene, also noch unterhalb eines BaFin-Rundschreibens oder einer Auslegungsentscheidung, konstituiere und auch das ohne ausreichende gesetzliche Grundlage, so der AfW-Vorstand.
Gegen den gesetzgeberischen Willen hätte man hier einen Eingriff in die Vergütungstrukturen am Markt, erläutert Wirth. Der AfW erwarte, dass sich BaFin und das zuständige Finanzministerium mit den Kritikpunkten zu dem Entwurf intensiv auseinandersetzen und hier noch erheblich nachbessern.
Wegen der weiteren Kritikpunkte verweisen wir auf die Stellungnahme des AfW, welche HIER vollständig zu finden ist.
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