Versicherungstipp: Verhinderungspflege für Auszeit nutzen
Wer sich entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, leistet Höchstarbeit und hat auch das Recht, sich erholen zu dürfen oder wichtige Termine wahrzunehmen. Finanziell unterstützt wird dies von der Pflegepflichtversicherung über die sogenannte Verhinderungspflege.
Bis zu 1.612 Euro stehen hierfür pro Kalenderjahr ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Reicht der Betrag nicht aus, gibt es noch zusätzlich 806 Euro aus einem offenen Budget der Kurzzeitpflege. Die Leistung für Verhinderungspflege kann beispielsweise bei Krankheit, für einen Erholungsurlaub oder auch für eine stundenweise Vertretung wegen eines Arzttermins in Anspruch genommen werden.
Damit können entstandene Kosten für eine beliebig wählbare Ersatzkraft, etwa einen ambulanten Pflegedienst, finanziert werden. Auch einige private Zusatzversicherungen unterstützen dies. So verdoppelt beispielsweise der Tarif uni-PVplus 100 der uniVersa die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.
Damit gibt es bei Verhinderungspflege nochmals bis zu 2.418 Euro pro Jahr dazu. Die Leistung der uniVersa ist nicht auf den Rechnungsbetrag begrenzt, sondern wird per einfachem Nachweis über den Leistungsbezug der Pflegekasse ausbezahlt.
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