Am 11. November 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Entwurf zu den erforderlichen Änderungen an der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vorgelegt, mit dem zukünftig auch die § 34 f-Vermittler verpflichtet werden, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu ermitteln.
Ein Kommentar von VOTUM-Vorstand Martin Klein
Damit herrscht nun endlich Klarheit! Gemäß dem am 11. November 2022 vorgelegten Verordnungsentwurf für die Anpassung der FinVermV wird aus dem derzeit noch statischen Verweis auf die maßgebliche Delegierte Verordnung der EU ein dynamischer Verweis auf die jeweils geltende Fassung. Damit müssen § 34 f-Vermittler zukünftig die gleichen Pflichten erfüllen wie sie bereits heute für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten und in der Anlageberatung durch Banken gelten.
Wir begrüßen es, dass das Ministerium den seit Beginn der Präferenzabfragepflicht bestehenden Systemfehler endlich korrigiert. Klar ist aber: Aufgrund der weiterhin unvollständigen Datenlage – die auch von den Aufsichtsbehörden BaFin und EIOPA eingeräumt wurde – wäre es für alle Berater besser gewesen, wenn der Start erst im Frühjahr 2023 erfolgt wäre. Das hat VOTUM von Anfang an gefordert.
Die Finanzanlagenvermittler haben nunmehr den Vorteil, dass sie auf bereits erprobte Beratungstools für die Ermittlung der Präferenzabfragepflichten zurückgreifen können. Hierbei ist jedoch auch in der Zukunft mit einer dynamischen regulativen Entwicklung zu rechnen, da beispielsweise noch eine verbindliche europäischen Taxonomie für die Nachhaltigkeitsziele in Bereich S(Social) und G(Governance) fehlt.
Wenn es nicht zu allzu großen Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess kommt, ist damit zu rechnen, dass sich der Bundesrat im Laufe der ersten Plenarsitzungen im neuen Jahr mit diesem Entwurf auseinandersetzen werden. Man kann davon ausgehen, dass mit der Veröffentlichung der Verordnung im Laufe des Monats März 2023 im Bundesanzeiger gerechnet werden kann. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch die in der Anlageberatung tätigen § 34 f-Vermittler verpflichtend die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abfragen und berücksichtigen.
Der VOTUM Verband wird auch dieses Gesetzgebungsverfahren im Interesse der beratenden Unternehmen in Deutschland eng begleiten und sich an der Konsultation aktiv beteiligen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Bundesrat beschließt ESG-Abfragepflicht für 34f-Vermittler
Der BVK begrüßt den Beschluss, wonach künftig auch Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen müssen. Er sorge für eine rechtliche Gleichstellung bei der Abfragepflicht zwischen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern.
Rechtsicherheit für Berater bei der ESG-Abfragepflicht!
Anlässlich der laufenden Konsultation zur Änderung der FinVermV fordert der Vermittlerverband VOTUM vom zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Rechtssicherheit für Berater und einen ernst gemeinten Realitäts-Check.
Absurder Zustand bei ESG-Präferenzabfrage
Amtlich: 34f-Vermittler von ESG-Abfragepflicht ausgenommen!
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Versicherer heben Beitragsprognose für 2025 deutlich an
Die deutschen Versicherer blicken optimistischer auf das laufende Geschäftsjahr 2025. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, erwartet die Branche nun ein spartenübergreifendes Beitragswachstum.
Versicherungsbranche: Tarifabschluss bringt deutliche Lohnerhöhungen
Die Gehälter im Versicherungsinnendienst steigen deutlich – vor allem in den unteren Entgeltgruppen. Auch Azubis profitieren. Der neue Tarifvertrag läuft über 26 Monate und bringt zahlreiche zusätzliche Regelungen.
Versicherungstarifrunde: 1.400 Beschäftigte in Baden-Württemberg im Warnstreik
Im Tarifkonflikt der privaten Versicherungswirtschaft erhöhen die Beschäftigten den Druck: Rund 1.400 Angestellte legen in Baden-Württemberg die Arbeit nieder – mit klarer Botschaft an die Arbeitgeber vor der entscheidenden Verhandlungsrunde am 4. Juli.
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.