Das Landgericht Düsseldorf hat einem Dieselkläger bestätigt, dass seine Rechtschutzversicherung für ein Dieselverfahren vor dem Oberlandesgericht Deckung erteilen muss.
Der Dieselabgasskandal zieht vor Gericht immer größere Kreise. Jetzt hat das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 02.02.2022, Az.: 9 O 257/21) die Versicherungsgesellschaft ARAG dazu verurteilt, einem geschädigten Verbraucher Deckung im Rahmen der Rechtschutzversicherung zu gewähren. Der Versicherungsnehmer macht derzeit im Dieselabgasskandal Schadenersatz gegen die Daimler AG geltend und befindet sich in einem Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Streitgegenständlich ist ein Mercedes-Benz ML 350 4Matic mit dem Dieselmotor OM642. Der Kläger hatte das Fahrzeug mit einer Laufleistung von 31.100 Kilometern für 53.100 Euro erworben und für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart eine Deckungszusage der ARAG SE erhalten.
"Das Landgericht Stuttgart wies die Klage ab und der Versicherungsnehmer wollte in Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart gehen. Dafür wiederum wollte die Versicherungsgesellschaft keine Deckungszusage erteilen und bezog sich auf fehlende Erfolgsaussichten. Das hat das Landgericht Düsseldorf nicht gelten lassen. An die Prüfung der Erfolgsaussichten dürften keine überspannten Anforderungen gestellt werden", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.
Vielmehr bestehe Aussicht auf Erfolg bereits dann, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt der Partei für vertretbar halte und von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt sei. Immerhin habe unter anderem das Oberlandesgericht Naumburg unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung für einen Mercedes-Benz-Motor des Typs OM642 angenommen, dass durch die Verwendung der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung der Erwerber genauso getäuscht worden sei wie der Erwerber eines Pkw mit dem VW-Motor EA189, der über die sogenannte Kippschalterlogik verfügt. Auch der Bundesgerichtshof habe im Urteil vom 13. Juli 2021 (Az.: VI ZR 128/20) die Sache zur weiteren Aufklärung hinsichtlich der dort ebenfalls streitigen Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zurückverwiesen, was darauf hindeute, dass der Beweis der diesbezüglichen Tatsachenbehauptung der dortigen Klage im Ergebnis zum Erfolg führen könne.
"Das Urteil ist im doppelten Sinne vorteilhaft für geschädigte Dieselkläger. Zum einen hat das Landgericht Düsseldorf herausgestellt, dass Mercedes-Benz-Fahrzeuge mit der Motorengruppe OM642 vom Dieselabgasskandal betroffen sein können. Zum anderen haben die Richter der einfachen Ablehnung der Deckung im Rahmen der Rechtschutzversicherung durch die Versicherungsgesellschaft eine deutliche Abfuhr erteilt. Das erhöht die Deckungs- und Erfolgsaussichten maßgeblich. Rechtschutzversicherte Kläger sollten also den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern ihren Anspruch auf Deckung jedenfalls gerichtlich durchsetzen", betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Ein Beitrag im Original-von Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über news aktuell.
Themen:
LESEN SIE AUCH
ADAC-Rechtsschutz zur Deckung von Diesel-Klage verurteilt
Schwere Niederlage für die ADAC-Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer muss die Kosten für eine Diesel-Klage gegen BMW übernehmen. Im Gegensatz zum ADAC sah das OLG Hamm für die Klage im Diesel-Abgasskandal hinreichende Erfolgsaussichten.
Wechsel der Kfz-Versicherung: Jeder Dritte denkt darüber nach
Eine aktuelle YouGov-Umfrage zeigt die hohe Bereitschaft die Kfz-Versicherung in diesem Jahr zu wechseln: Knapp jede*r Dritte denkt über einen Wechsel nach und 41 Prozent der Verbraucher*innen empfinden ihre Kfz-Versicherung als zu teuer.
Deutsche schätzen persönlichen Service in der Autoversicherung
Daimler: Verbraucheranwälte warnen vor Musterklage für Mercedes-Käufer
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Wiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken Milliardenpotenzial
In Zeiten stagnierender Neugeschäftszahlen und hoher Leistungsabfüsse rückt der Versicherungsbestand zunehmend in den Fokus strategischer Überlegungen. Das gilt insbesondere für die Lebensversicherung: Dort schlummern ungenutzte Chancen, die Erträge stabilisieren und die Kundenbindung stärken könnten – wenn Versicherer systematisch auf Wiederanlage setzen würden. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/2025.
#GKVTag – Pflegeversicherung unter Reformdruck: Stabilität durch Solidarität
Drei Jahrzehnte Pflegeversicherung – eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte mit strukturellen Rissen. Seit ihrer Einführung garantiert sie die Absicherung pflegebedürftiger Menschen und setzt dabei auf das Zusammenspiel von Solidarität und Eigenverantwortung. Doch mit wachsender Zahl Anspruchsberechtigter, einem Ausgabenvolumen von inzwischen 65 Milliarden Euro und einem Beitragssatz von 3,6 Prozent (zuzüglich Kinderlosenzuschlag) gerät das System an seine finanziellen Grenzen.
„Fünf Tierseuchen gleichzeitig – Tierhalter geraten weiter unter Druck“
Mit einem neuen Höchstwert von 96 Millionen Euro Schadenaufwand blickt die Vereinigte Tierversicherung (VTV) auf das bislang teuerste Jahr ihrer Geschichte zurück. Der Großteil der Schäden entstand durch Tierseuchen – allen voran durch die Blauzungenkrankheit, die allein 30 Millionen Euro kostete. Diese betraf 2024 vor allem Wiederkäuer-Bestände in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen. Die VTV ist Marktführer in der landwirtschaftlichen Tierversicherung und Teil der R+V Gruppe.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.