Die Vorgaben des digitalen Versorgungs-Gesetzes für gesetzliche Krankenversicherer werden aktuell auch in der Privaten Krankversicherung aufgegriffen. Die Privaten Krankenversicherer überarbeiten ihre Tarifbedingungen zunehmend und bieten damit PKV-Versicherten die Teilnahme an E-Health – jedoch mit unterschiedlichen Leistungen.
In der Digitalisierung und in innovativen Versorgungsstrukturen sieht der Gesetzgeber große Chancen für eine bessere Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Vor diesem Hintergrund wurde im November 2019 das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitales Versorgung-Gesetz oder DVG) bindend für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erlassen.
Damit werden in erster Linie digitale Lösungen für GKV-Versicherte gefördert.
Konkret sollen über eine Telematik-Infrastruktur (TI) die Akteure des Gesundheitswesens vernetzt werden, eine elektronische Patientenakte Einzug halten sowie digitale Services beispielsweise in Form von Videosprechstunden oder Gesundheits-Apps auf Rezept im Patientenalltag stattfinden.
"Diskriminierungsfreier Zugang zur Telematik-Infrastruktur"
Was für gesetzlich Versicherte gilt, möchte auch die Private Krankenversicherung bieten. Doch so leicht ist das in der Umsetzung nicht.
Der PKV-Verband fordert einen diskriminierungsfreien Zugang zur Telematik-Infrastruktur sowie eine Berücksichtigung im Gesetz mit den Spezifika der PKV und findet mit seiner Forderung Anklang vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages.
Erklärtes Ziel ist eine Teilhabe aller Versichertengruppen.
Die PKV ist nun ihrerseits gefordert, alle technisch erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen sowie ihre spezifischen administrativen und aktuariellen Prozesse anzustoßen. Erste Ergebnisse sind bereits sichtbar.
MORGEN & MORGEN beobachtet in der Privaten Krankenvollversicherung eine zunehmende Umsetzung der Anforderungen aus dem DVG in den Bedingungen der PKV-Tarife.
Thorsten Bohrmann, Senior Versicherungsanalyst bei MORGEN & MORGEN stellt fest, dass bereits knapp ein Drittel der Krankenversicherungsgesellschaften Tarifwerke in der PKV-Vollversicherung dahingehend überarbeitet habe. Er prognostiziert:
Das wird zunehmend ein Thema in der Vermittlung sein, daher sind diese Tarifeigenschaften jetzt in unserer Vergleichssoftware filterbar und hinsichtlich ihrer Leistung vergleichbar.
Der große Unterschied zwischen PKV und GKV – nämlich die individuell im Vertrag vereinbarten Leistungen im Gegensatz zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen - zeigt sich auch in der Ausgestaltung der PKV-Tarifbedingungen im Hinblick auf digitale Services und Hilfsmittel.
So erweitert beispielsweise der eine Versicherer den Katalog an Hilfs- und Heilmitteln um digitale Anwendungen und setzt hier eine einheitliche prozentuale Leistung an. Das heißt, im konkreten Fall wird für eine verschriebene Gesundheits-App genauso viel geleistet, wie für andere Hilfs- und Heilmittel.
Ein anderer Versicherer hingegen widmet den digitalen Anwendungen einen eigenen Punkt in seinem Bedingungswerk. Auch die Höhe der Leistung variiert. Die meisten Versicherer zahlen aktuell zwischen 80 und 100 Prozent der Leistung.
„Wir rechnen mit einer dynamischen Entwicklung. Der PKV-Markt wird sich auch in diesem Bereich differenziert entwickeln und Unterschiede in den Tarifen aufweisen. Für die Vermittlung entsteht hier ein neues Feld, das Beachtung in der Beratung bedarf,“ schätzt Bohrmann die Entwicklung ein.
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