Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) begrüßt grundsätzlich die angekündigte Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent zu senken.
Doch fehlt die dringend notwendige Riesterreform, kann die kapitalgedeckte Altersvorsorge angesichts der anhaltenden Tiefzinssituation nicht zukunftsfest gestaltet werden. Es ist dringend anzuraten ein gesamthaftes Konzept zu erarbeiten.
Der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Guido Bader betont deshalb die Wichtigkeit bei der Vorgehensweise:
„Wir appellieren eindringlich an die politischen Entscheidungsträger, zusammen mit der Senkung des Höchstrechnungszinses auch den bislang gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhalt in der Riesterrente und bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) in der betrieblichen Altersversorgung zu überarbeiten.“
Aus zweierlei Gründen ist deshalb ein neues Garantieniveau unterhalb der bisher vorgeschriebenen hundertprozentigen Beitragsgarantie zu definieren.
„Zum einen erfordert es die aktuarielle Kalkulation, dass für die volle Beitragsgarantie der Garantiezins über den einkalkulierten Kosten liegen muss. Ein Garantiezins von 0,25 Prozent lässt aber keine angemessenen Kosten mehr zu."
Zum anderen müssten sich die Unternehmen teilweise schon heute bei einer hundertprozentigen Beitragsgarantie auf eine risikoarme Anlage der Kundengelder beschränken, die derzeit mitunter Negativzinsen aufweise.
„Der vollständige Beitragserhalt mündet somit in einem teuren Festgeldsparen und damit einem sehr wahrscheinlichen Realwertverlust."
Sollte es mit der von der DAV geforderten Senkung des Höchstrechnungszinses keine Reform der Riesterrente und der BZML geben, werden sich nach DAV-Erwartungen die meisten Unternehmen aus diesen Geschäftsfeldern zurückziehen müssen.
„Bereits heute bieten die Banken keine Riesterprodukte mehr an, die Fondsgesellschaften steigen zunehmend aus und laut Daten der Ratingagentur Assekurata bieten auch bereits 40 Prozent der Lebensversicherer keine Riesterrente mehr an“, so Dr. Bader abschließend.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Lebensversicherung: Überschussbeteiligung 2025 steigt weiter – doch nicht in der Breite
Die Überschussbeteiligungen deutscher Lebensversicherer steigen weiter, wenn auch weniger stark als im Vorjahr. Eine Analyse von MORGEN & MORGEN zeigt, dass fast alle Versicherer mindestens zwei Prozent bieten, während jeder fünfte Anbieter drei Prozent oder mehr gewährt. Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik & Rating, bewertet die Entwicklung als kundenfreundlich, betont aber auch die individuelle Strategie der Versicherer.
Lebensversicherung: Aktuare halten an Höchstrechnungszins fest
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt für das Jahr 2026 weiterhin einen Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent für Lebensversicherungsverträge mit Zinsgarantie. Eine Anpassung an die jüngsten Zinsentwicklungen sei nicht notwendig, erklärt DAV-Vorsitzender Dr. Maximilian Happacher.
Produktdesign bei steigendem Rechnungszins
Seit der Empfehlung der deutschen Aktuarvereinigung, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung im Jahr 2025 auf 1,0 Prozent anzuheben, stellen sich zahlreiche Fragen rund um das Produktdesign. Das ifa beleuchtet Gestaltungsmöglichkeiten.
R+V setzt auf Comeback der Altersvorsorge
Nach einem schwierigen Jahr 2022 zeigt sich die R+V Versicherung für das laufende Jahr vorsichtig optimistisch. Denn der Bedarf an Absicherung ist trotz des schwierigen Umfelds ungebrochen hoch, insbesondere durch Versorgungslücken in der Altersversorgung.
LV-Geschäft: Überleben in der Altersvorsorge
Niedrigzins kann Nürnberger Leben nichts anhaben
Kennzeichenwechsel für Mofas, Mopeds und E-Scooter: Ab März gilt nur noch Grün
Zum 1. März müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter auf ein grünes Versicherungskennzeichen umgestellt werden. Wer weiterhin mit dem blauen Kennzeichen unterwegs ist, fährt nicht nur ohne Versicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar. Die aktuellen Zahlen des GDV zeigen zudem: Schäden und Diebstähle haben 2023 deutlich zugenommen.
Lebensversicherung führt Beschwerde-Statistik an
Der Versicherungsombudsmann e. V. hat seinen Tätigkeitsbericht zur Streitbeilegung vorgelegt. Insgesamt 21.548 Beschwerden wurden im Jahr 2024 bearbeitet. Dabei fällt auf: Beschwerden über Versicherungsvermittler sind mit 334 Fällen gering und zeigen kaum Veränderungen zu den Vorjahren.
Maul- und Klauenseuche in Deutschland: Was Versicherungen wirklich abdecken
Maul- und Klauenseuche nach Jahrzehnten erneut in Deutschland: Der Ausbruch in Brandenburg zeigt, wie schnell Tierseuchen enorme wirtschaftliche Risiken für Landwirte mit sich bringen. Versicherungen helfen bei direkten Schäden, lassen Landwirte bei Einkommensverlusten durch Exportverbote jedoch oft allein.
Versicherer fordern Rechtsrahmen für automatisierte Binnenschifffahrt
Automatisierte Binnenschiffe könnten schon heute einsatzbereit sein – doch es fehlt an klaren gesetzlichen Vorgaben. Der GDV fordert die Bundesregierung und internationale Flusskommissionen auf, Standards zu schaffen, um die Technologie voranzutreiben.
Berufsunfähigkeitsversicherung 2025: Neue Rahmenbedingungen stärken Stabilität
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt auch 2025 ein stabiler Schutz. Franke und Bornberg analysieren die Entwicklungen des Vorjahres und beleuchten die veränderten Rahmenbedingungen, darunter die Erhöhung des Höchstrechnungszinses und neue Produktanpassungen.
VPV Versicherungen: Neuerungen zum Jahreswechsel durch Höchstrechnungszinsanhebung
Mit dem Jahreswechsel bringt die VPV Versicherungen (VPV) umfassende Anpassungen und Neuerungen in mehreren Produktbereichen.