Sturm auf das Kapitol in Washington, unaufhaltsam steigende Corona-Infektionen, Impfstoff-Dilemma – bei so vielen, täglich neuen und höchst brisanten Themen ist für den Brexit und seine konkreten Auswirkungen auf unseren Alltag kaum Platz.
Dennoch schlummern auch hier einige wissenswerte Überraschungen und Änderungen, über die die ARAG Experten informieren.
Pakete und Päckchen
Bereits vor dem Brexit war das Porto für Pakete und Päckchen auf die britischen Inseln vergleichsweise teuer. Doch nun muss man wohl zweimal überlegen, ob nicht doch eine Postkarte zum Geburtstag der englischen Tante reicht. Ein Päckchen M bis zwei Kilogramm kostet online frankiert 12,70 Euro; kauft man die Briefmarke in der Filiale, sind sogar 16 Euro fällig.
Für ein Fünf-Kilo-Paket muss man online 26,90 Euro zahlen, in der Filiale 29,99 Euro. Zum Vergleich: Nach Spanien beispielsweise kostet ein Paket dieser Kategorie online 15,99 Euro oder in der Filiale 17,99 Euro.
Zudem müssen Verbraucher mit längeren Laufzeiten von Päckchen und Paketen rechnen, da Sendungen künftig zollrechtlich behandelt werden. Dazu muss für die Sendung eine sogenannte Zollinhaltserklärung ausgefüllt und in einer durchsichtigen Versandtasche von außen am Paket angebracht werden.
Je nach Warenart werden weitere Dokumente nötig, wie etwa Gesundheitszeugnisse bei Nahrungsmitteln. Auch der Weg anders herum – also der Paketversand vom Vereinigten Königreich nach Deutschland – ist zollpflichtig geworden.
Autofahren in UK
Am Linksverkehr hat sich im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland durch den Brexit nichts geändert. Auch ein internationaler Führerschein ist für EU-Bürger in UK nicht nötig. Doch ab sofort müssen Autofahrer aus der EU eine grüne Versicherungskarte mit sich führen, wenn sie sich bei unserem Insel-Nachbarn ins Verkehrsgetümmel wagen. Die Grüne Karte gilt als Nachweis für einen bestehenden Versicherungsschutz. Erhältlich ist sie auf Nachfrage bei der jeweiligen Kfz-Versicherung.
Online-Einkäufe aus UK
Wer online shoppt und Ware aus UK kauft, sollte nur auf Produkte zurückgreifen, die auch für den deutschen Markt bestimmt sind. Zwar sind die Verbraucherschutzrechte des Vereinigten Königreiches, wie zum Beispiel Rückgaberecht, Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises oder Gewährleistungsanspruch, identisch oder gar besser als die EU-Regeln.
Doch im Streitfall können Käufer ihre Beschwerde nicht mehr über die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission einreichen, sondern müssen im schlimmsten Fall den mühsamen und teuren Weg über Gerichte in UK gehen.
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