Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können finanzielle Unterstützung erhalten. Dabei ist ausschlaggebend, welchen der fünf Pflegegrade die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung beziehungsweise von Medicproof für den jeweiligen Patienten festlegen.
Dabei kann die monatliche Pflegeleistung bis zu 2.000 Euro ausmachen. Aufgrund der Corona-Pandemie finden diese Begutachtungen derzeit allerdings nicht persönlich, sondern telefonisch statt. Die ARAG-Experten informieren über die neue Beratungssituation, die Risiken und die richtige Vorbereitung.
Wer bewertet?
Die Leistungen richten sich nach dem Schweregrad der Beeinträchtigung und der Art der Pflege. Es kommt auch darauf an, ob sie durch Angehörige oder einen professionellen Pflegedienst gepflegt werden oder ob sie dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht sind.
Für gesetzlich Versicherte ist der MDK für die Pflegebegutachtung zuständig. Bei privat Versicherten übernimmt Medicproof die Erstellung von Pflegegutachten.
Wie wird bewertet?
Bei der Begutachtung geht es grundsätzlich um die Frage, wie selbstständig Antragsteller ihren Alltag noch bewältigen können.
Um dies beurteilen zu können, prüfen die Gutachter den Bedarf in sechs verschiedenen Lebensbereichen:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Anhand einer Punkte-Skala von 0 bis 100 wird dann der Pflegegrad ermittelt.
Telefon- statt persönliches Gespräch
Die Bundesregierung hat im sogenannten „Krankenhauszukunftsgesetz“ beschlossen, dass aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres keine persönlichen Pflegebegutachtungen im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt werden dürfen. Stattdessen werden Antragsteller beziehungsweise deren Bezugsperson nun telefonisch interviewt.
Dafür bekommen Patienten vom Medizinischen Dienst vorab einen Fragebogen zugeschickt, der helfen soll, sich auf das Gespräch vorzubereiten.
Das Gutachten wird anschließend auf Basis des Gesprächs und nach Aktenlage erstellt. Also nach Unterlagen wie dem Antrag auf Pflegeleistung und zum Beispiel Kopien von Arztbefunden, Attesten oder Krankenhausberichten.
Risiken des Telefoninterviews
Das persönliche Kennenlernen bleibt in telefonischen Interviews weitgehend auf der Strecke. Ist der Patient in der eigenen Wohnung gut orientiert? Kann er alleine einkaufen gehen? Wie klappt es mit dem Anziehen?
Die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit per Telefon birgt das Risiko einer Fehleinschätzung. Daher raten die ARAG-Experten, sich intensiv auf das Interview vorzubereiten, den Antrag auf Pflegeleistung eventuell mit der Hilfe von erfahrenen Pflegeexperten auszufüllen und sich Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder Pflegekräfte zu holen.
Möglichkeit des Widerspruchs
Sollten Betroffene nicht mit dem Ergebnis des Gutachtens einverstanden sein oder berechtigte Zweifel daran haben, können sie innerhalb eines Monats schriftlich bei ihrer Pflegekasse Widerspruch einlegen.
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Der Begriff "Pflegebedürftigkeit" wird im Sozial- beziehungsweise Zivilrecht unterschiedlich ausgelegt. Auch die Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfall werden von den privaten Krankenversicherern oft unterschiedlich geregelt. Ein kritischer Blick in die AVB ist vor Abschluss eines privaten Vorsorgevertrages dringend anzuraten.
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