Erhöhter Leistungszuschlag im Pflegeheim: Die Lücke bleibt
Der Gesetzgeber hat die Leistungszuschläge für Kosten im Pflegeheim erhöht. In der Spitze gibt es einen Zuschuss von 75 Prozent. Dies soll eine finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige bringen. Wann sie greifen und wann nicht, erklärt die uniVersa.
Der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr einer Unterbringung im Pflegeheim beträgt nach einer aktuellen Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen rund 2.548 Euro pro Monat (Stand 1/2023). Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) werden die Leistungszuschläge bei vollstationärer Pflege ab Januar nächsten Jahres angehoben. Im ersten Jahr einer Unterbringung im Pflegeheim steigt der Entlastungszuschlag von 5 auf 15 Prozent, im zweiten von 25 auf 30 Prozent, im dritten von 45 auf 50 Prozent sowie danach von 70 auf 75 Prozent.
„Die Leistungszuschläge werden allerdings nur für den pflegebedingten Eigenanteil ab Pflegegrad 2 gewährt und gelten nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten“, erklärt Michael Kleinlein aus der Leistungsabteilung der uniVersa Versicherung. Im ersten Jahr einer Unterbringung im Pflegeheim beträgt der durchschnittliche Eigenanteil trotz des erhöhten Zuschlags damit immer noch 2.423 Euro pro Monat. Selbst in der höchsten Stufe ab dem vierten Jahr und mit einem maximalen Leistungszuschlag von 75 Prozent verbleibt im Durchschnitt eine monatliche Lücke von 1.676 Euro.
„Für viele Pflegebedürftige und deren Angehörige ist dies immer noch zu viel“, so Kleinlein. Mit einer Pflegezusatzversicherung kann man privat vorsorgen. Ein Abschluss lohnt sich bereits in jungen Jahren, da sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter richtet. Bei der Tarifauswahl sollte man darauf achten, dass nicht nur bei stationärer Pflege geleistet wird, sondern auch über alle fünf Pflegegrade bei einer Pflege zu Hause, etwa durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste.
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