Die Jagdzeit hat wieder begonnen und ab Oktober beziehungsweise November darf wieder sämtliches Wild gejagt werden. Dabei wird der Jäger häufig von seinem Jagdhund begleitet. Hierbei kann allerdings dem vierbeinigen Freund viel passieren.
Die Meutenversicherung der GHV VERSICHERUNG deckt vor allem Tierarztkosten für alle Hunde, die bei einer Jagd verletzt wurden, fast vollständig ab. Hinzu kommt die Absicherung im Falle des Todes oder einer erforderlichen Nottötung.
Das Abhandenkommen während der Jagd ist ebenfalls im Versicherungsschutz inbegriffen sowie die zwei Folgetage der Jagd, an denen Jäger und Hund verletztes Wild aufspüren.
Hans-Gerd Coenen, Vorstandsvorsitzender der GHV VERSICHERUNG, dazu:
„Jagdhunde sind gut ausgebildet und die Wiederbeschaffung ist entsprechend teuer.
Eine Versicherung kann notfalls auch noch mit dem Smartphone kurz vor der Jagd abgeschlossen werden. Ein paar wenige Angaben zum Termin, Revier und der Anzahl der Jagdhunde genügen.“
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