Selbstständige und Freiberufler kennen das Problem: Eine Rechnung ist in Vergessenheit geraten, die Verjährungsfrist überschritten und der Anspruch an die Forderung erloschen. Was in diesem Fall zu einigem Ärger führen kann, ist in erster Linie jedoch eine Regelung, die der Wahrung des Rechtsfriedens dienen soll.
So verjähren nicht nur Rechnungen, sondern auch Vergehen oder steuerliche Vorgänge. Die Fristen für Letztere können dabei zwischen einem und zehn Jahre betragen und sowohl das Finanzamt wie den Steuerzahler schützen. Paul-Alexander Thies, CEO des Buchhaltungsprogramms Billomat, erklärt, was es mit der Festsetzungs- und Zahlungsverjährung auf sich hat und was es unbedingt zu beachten gilt.
Festsetzungs- und Zahlungsverjährung: Diese Fristen bei der Steuer gibt es
Das Steuerrecht beinhaltet zwei verschiedene Verjährungsfristen: Die der Festsetzung und die der Zahlung. Nach Verstreichen dieser festgesetzten Zeiträume erlischt der Anspruch des Staates gegenüber dem Steuerzahler und umgekehrt. Dabei legt die Festsetzungsverjährung fest, in welchem Zeitraum ein Steuerbescheid erlassen, geändert oder aufgehoben werden kann. Nach Ablauf der Frist ist all das nicht mehr möglich, in der Regel nach einem (bei Verbrauchsteuern) oder vier Jahren (bei Einkommens- und Umsatzsteuern).
Die Verjährung für Steuerschulden, die sogenannte Zahlungsverjährung, wiederum tritt je nach Betrag nach fünf bis zehn Jahren in Kraft. Durch Unterbrechungen, wie Mahnungen, Stundungen oder Insolvenzanmeldungen, kann sie sich jedoch erheblich verlängern. Wichtig ist zu beachten: Die Verjährung beginnt erst nach Ablauf des Jahres fortzulaufen, in dem die Unterbrechung stattgefunden hat. Und auch generell beginnt die Frist erst am Ende des Jahres zu verstreichen, in der die Steuererklärung abgegeben wurde.
Tell me why: Der Sinn der Festsetzungsverjährung
Wer gerade seinen Steuerbescheid vom Finanzamt zurückbekommen hat, dem wird aufgefallen sein, dass alle Angaben vorläufig sind. Das ergibt insofern Sinn, als dass nachträglich, sowohl vom Finanzamt als auch vom Steuerzahler selbst, Änderungen vorgenommen werden können. Schließlich ist es keine Seltenheit, dass alte, bereits in Vergessenheit geratene Quittungen wieder auftauchen, die in der Steuererklärung bisher nicht berücksichtigt wurden. Das kann nun berichtigt werden - aber eben nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist! Gleiches gilt für rückwirkende Korrekturen, die das Finanzamt vornehmen möchte, beispielweise bei einer unklaren Rechtslage, die nun eindeutig ist. Auch hier kann der Sachbearbeiter sich nicht auf Angaben von vor über vier Jahren beziehen, denn diese Festsetzungen sind verjährt.
Fazit: Zahlen und mahnen statt pokern und hoffen
Die Verjährungsfristen bei der Steuer, aber auch in anderen Bereichen, haben einen guten Grund. Doch gerade bei der Zahlungsverjährung sollten Steuerzahler nicht einfach abwarten und hoffen. Wer schon einmal seine Erklärung zu spät abgegeben oder eine Schuld zu spät beglichen hat weiß, dass das Finanzamt mit Mahnungen nicht zimperlich ist. In dem Fall wird die Frist nur immer länger, aber die Forderungen bleiben bestehen. Diesen zusätzlichen Stress können sich Steuerpflichtige sparen - indem sie pünktlich zahlen. Andersherum gilt natürlich das Gleiche: Wer auf Rückzahlungen wartet, sollte hartnäckig bleiben!
Über den Autor: Paul-Alexander Thies - Geschäftsführer von Billomat und Startup-Experte
Ganz gleich ob Gründer, Startup oder Freelancer, als Geschäftsführer des webbasierten Buchhaltungsprogramms Billomat möchte Paul-Alexander Thies das Thema Buchhaltung so einfach wie möglich gestalten. Mit seiner Leidenschaft für strategische Unternehmens- und Produktentwicklung gründete Thies bereits während seines Studiums ein Unternehmen. Heute blickt der Startup-Experte auf über zehn Jahre Erfahrungen als Führungskraft zurück und konnte viele Unternehmen wie Groupon, Payleven (Rocket Internet) und Travador mit aufbauen. Seine Leidenschaft für den E-Commerce-Bereich sowie seine Motivation für den Zukunftsmarkt FinTech führen ihn nun zu Billomat.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Steuererklärung 2022: Wissenswertes für Vorsorge-Sparer
Bei der Abgabe der Steuererklärung muss einiges beachtet werden, um von Rückerstattungen zu profitieren und Geld nicht zu verschenken. Gerade bei privaten Vorsorgethemen , wie dem Absetzen der Altersvorsorgebeiträge, ist besondere Aufmerksamkeit geboten.
Nebenkostenabrechnung 2024: Was zählt – und was nicht
Die Abrechnung der Betriebskosten für 2024 fällt für viele Mieter höher aus als erwartet – trotz sinkender Energiepreise. Warum das vergangene Jahr kein fairer Vergleichsmaßstab ist.
BFH-Urteil: Kein sofortiger Steuerabzug für Hausgeld in die Erhaltungsrücklage
Wenn Eigentümer einer vermieteten Wohnung monatliches Hausgeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlen, fließt ein Teil davon in die sogenannte Erhaltungsrücklage. Doch wann genau können Vermieter diese Zahlungen steuerlich geltend machen?
BFH: Keine Lohnbesteuerung bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen zur Unternehmensnachfolge
Die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter im Rahmen einer Unternehmensnachfolge führt nicht zwingend zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20. November 2024 (Az. VI R 21/22) und bestätigte damit die Auffassung des Finanzgerichts (FG).
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
„Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es meistens auch“
Von unseriösen Werbeversprechen bis KI-Euphorie: Im zweiten Teil des Interviews mit Tim Grüger geht es um Trends im Daytrading, die Erwartungen von Kunden und den Kampf gegen Finanz-Fake-News. Plus: Was TradingFreaks für die Zukunft plant – und welchen Rat der Gründer Anfängern mit auf den Weg gibt.
Trading lernen statt kopieren: Warum Eigenverantwortung Trumpf ist
Vom Seychellen-Urlaub zur Trading-Ausbildung: Tim Grüger, Gründer der TF Daytrading GmbH, erklärt im Gespräch, warum seine Methode bewusst gegen Copy Trading positioniert ist, wie Daytrading funktioniert und wer überhaupt geeignet ist. Einblicke in eine Branche zwischen Hype, Disziplin und echter Verantwortung.
Vom Glimmstängel zum Depot: So können Ex-Raucher 500.000 Euro ansparen
Anlässlich des Welt-Nichtrauchertags zeigt Verivox in einer neuen Modellrechnung auf, wie ein Rauchstopp nicht nur der Gesundheit, sondern auch dem Vermögen hilft: Wer heute täglich eine Schachtel Zigaretten konsumiert, gibt in 30 Jahren rund 169.000 Euro aus. Das entspricht einem monatlichen Betrag von etwa 265 Euro – Geld, das anders eingesetzt eine beachtliche Rendite bringen kann.
Riskante Hebel – eine wachsende Gefahr für Kleinanleger
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit ihrer aktuellen Studie zum Handel mit Turbo-Zertifikaten eine brisante Debatte angestoßen.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.