Bei Bezug von Versicherungsleistungen aus einem Versicherungsvertrag der Versorgungsschicht 1 wird der steuerpflichtige Anteil in Abhängigkeit vom Kalenderjahr, in dem die erste Rentenzahlung an den Versicherungsnehmer ausbezahlt wird, ermittelt.
Im Veranlagungszeitraum 2020 beträgt der Besteuerungsanteil 80 Prozent der jährlichen Rentenleistung. In den Folgejahren steigt der Besteuerungsanteil mit 1 Prozent per annum bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass bei erstmaligem Bezug einer Rente aus einem Versicherungsvertrag der Versorgungsschicht 1 nicht nur der Besteuerungsanteil, sondern auch der steuerfreie Anteil ermittelt und festgeschrieben wird. Rentenerhöhungen aus Überschüssen oder einer vertraglich vereinbarten, garantierten Erhöhung der Rentenleistung müssen in den Folgejahren in vollem Umfang versteuert werden.
Berechnungsbeispiel: Versicherungsnehmer Max Mustermann erhält ab 1. Januar 2020 eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.000 Euro.
Der Besteuerungsanteil berechnet sich in diesem Fall mit 80 Prozent aus 24.000 Euro = 19.200 Euro. Der steuerfreie Anteil der Rente beziffert sich auf 4.800 Euro. Wenn sich die Berufsunfähigkeitsrente ab dem 1. Januar 2021 beispielsweise um 2 Prozent auf 2.040 Euro/Monat erhöht, so würde sich der steuerpflichtige Anteil der Jahresrente wie folgt berechnen: 24.480 Euro (Jahresrente 2021) abzüglich 4.800 Euro (steuerfreier Anteil) = 19.680 Euro (zu versteuernder Anteil).
Beispiel in Verbindung mit einem Rumpfjahr
Sofern die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu einem „Rumpfjahr“ führt, das heißt, die Leistungszahlung des Versicherers setzt unterjährig ein, wird der steuerfreie Anteil auf der Basis der Rentenleistungen des Folgejahres ermittelt. Hat der Versicherungsnehmer aber eine garantierte Rentensteigerung ab Beginn des zweiten Jahres der Leistungszahlung vertraglich vereinbart, wird diese Rentenerhöhung bei der Ermittlung des steuerfreien Anteils berücksichtigt.
Berechnungsbeispiel: Versicherungsnehmer Max Mustermann erhält ab 1. April 2020 eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 2.000 Euro. Zum Beginn des zweiten Jahres der Leistungszahlung erhöht sich die BU-Rente um 2 Prozent bezogen auf die Vorjahresrente. Der Besteuerungsanteil beträgt auch in diesem Fall 80 Prozent, da die erste Rente im Jahr 2020 ausbezahlt wurde. Nachdem jedoch ein Rumpfjahr vorliegt, erfolgt die Berechnung des steuerfreien Anteils erst im Jahr 2021 wie folgt:
- BU-Renten vom 1.1. bis 31.3.2021 à 2.000 Euro/Monat 6.000 Euro
- BU-Renten vom 1.4. bis 31.12.2021 à 2.040 Euro/Monat 18.360 Euro
Aus der Gesamtrente des Jahres 2021 in Höhe von 24.360 Euro werden nun der steuerpflichtige Anteil mit 24.360 Euro x 80 Prozent = 19.488 Euro und der steuerfreie Anteil mit 4.872 Euro ermittelt. Selbstverständlich muss der Versicherungsnehmer auch die im Jahr 2020 erhaltenen Rentenleistungen versteuern, fasst Alexander Schrehardt, Geschäftsführer der AssekuranZoom GbR zusammen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Continentale: Mit Sonderzahlungen PKV-Beiträge im Alter senken
Ab sofort können privat Krankenversicherte nicht nur mit regelmäßigen Zusatzbeiträgen vorsorgen, sondern auch mit Sonderzahlungen. Besonders clever: Beitragsrückerstattungen oder Pauschalleistungen können auf Kundenwunsch voll oder anteilig umgewandelt werden.
BU mit vereinfachter Gesundheitsprüfung für Studierende
Das BU-Angebot der Standard Life gilt für Studierende in den letzten vier Semestern der Regelstudienzeit nahezu aller Studienrichtungen. Das Limit im Leistungsfall liegt bei einer monatlichen Rente von 750 Euro. Dieses kann bei Studienabschluss ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Continentale: Fonds-Rente jetzt noch flexibler bis ins hohe Alter
Die Continentale Rente Invest ermöglicht es nun, bis zu zwölf Mal im Jahr Geld zuzuzahlen oder zu entnehmen - sowohl in der Anspar- als auch im Rentenphase. Bei Wahl eines investmentorientierten Rentenbezugs lassen sich Kapitalmarkt-Chancen auch über die Ansparphase hinaus nutzen.
BU-Versicherung für Schüler erstmals bereits ab Grundschuleintritt
Mit der neuen Generation ihrer Golden BU für Schüler senkt die LV 1871 das Eintrittsalter von zehn auf sechs Jahre und bietet als erster Versicherer in Deutschland vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz bereits ab Schulbeginn.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Allianz-Konsortium vor Abschluss des Viridium-Deals – WTW sieht Belebung des Run-Off-Marktes
Die Übernahme von Viridium durch ein Allianz-geführtes Konsortium steht offenbar kurz vor dem Abschluss. WTW erwartet, dass der Deal den deutschen Run-Off-Markt nachhaltig beleben wird.
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt: Fahrradversicherung oft unverzichtbar
Fahrräder sind in Deutschland ein beliebtes Fortbewegungsmittel – sowohl im Alltag als auch in der Freizeit. Doch mit der steigenden Zahl an hochwertigen Modellen, insbesondere E-Bikes, wächst auch das Risiko von Diebstählen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik wurden allein 2023 über 260.000 Fahrräder als gestohlen gemeldet, die tatsächliche Zahl dürfte jedoch weit höher liegen.
Insolvenzverfahren über ELEMENT eröffnet: Versicherungsschutz läuft aus
Das Insolvenzverfahren über die ELEMENT Insurance AG ist eröffnet. Die bestehenden Versicherungsverträge enden größtenteils zum 1. April 2025. Versicherten wird dringend geraten, schnell eine neue Absicherung zu suchen.
Aon-Marktprognose 2025: „Bürokratie bremst den Fortschritt aus“
Das Beratungsunternehmen Aon hat seine Marktprognose für den deutschen Versicherungsmarkt 2025 veröffentlicht. Der Bericht zeigt: Unternehmen müssen sich zunehmend mit komplexen und global vernetzten Risiken auseinandersetzen. Politische Unsicherheiten, hohe Kosten und der Klimawandel setzen Unternehmen unter Druck.