Geschädigte eines Autounfalls können, nachdem ein Gutachten erfolgt ist, die Reparatur des Autos sofort in Auftrag geben. Falls sich im Nachhinein herausstellt, dass einzelne Dinge unnötig waren, trägt der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung das Risiko. Dies urteilte das Amtsgericht Forchheim.
Ein Unfallopfer holte ein Gutachten für die Reparatur des Autos ein und beauftragte danach eine Werkstatt. Es entstanden Kosten in Höhe von 3.075 Euro. Die gegnerische Versicherung regulierte jedoch nur 2.920 Euro. Darauf klagte der Geschädigte auf den Differenzbetrag.
Das Amtsgericht Forchheim entschied zu Gunsten des Klägers. Das Gericht war der Auffassung, dass der Kläger nach vorheriger Einholung des Gutachtens auf Grundlage der tatsächlichen Reparaturkosten abrechnen durfte. Das sogenannte „Werkstatt- und Prognoserisiko“ trägt grundsätzlich der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob einzelne im Rahmen der Reparatur durchgeführten Tätigkeiten im Nachhinein objektiv notwendig waren. Im Zweifel muss sich dann die Versicherung an die Werkstatt wenden. Das Unfallopfer erhält die Kosten erstattet. Den Kläger traf auch kein Auswahlverschulden bei seiner Werkstattwahl.
Entscheidung vom 3. Dezember 2019 (Amtsgericht Forchheim, AZ: 70 C 530/19)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Urteil zum Restwertangebot der gegnerischen Versicherung bei Verkehrsunfall
Unfallverursacher trägt Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Reitunterricht als Freizeitgestaltung: BFH schränkt Umsatzsteuerbefreiung deutlich ein
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Reitunterricht ist nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn er klar berufsbezogen ist. Freizeitangebote wie Ponyreiten oder Klassenfahrten gelten als steuerpflichtig.
BFH-Urteil: Steuerliche Folgen bei Grundstücksübertragungen mit Schuldübernahme
Wer ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf überträgt und dabei bestehende Schulden vom Erwerber übernehmen lässt, muss mit einer Einkommensteuerpflicht rechnen.
Verfassungsbeschwerde im Dieselstreit abgewiesen – Bundesverfassungsgericht bestätigt Revisionsurteil eines Hilfssenats
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Autoherstellers gegen ein Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs in einem Dieselverfahren nicht zur Entscheidung angenommen – und stärkt damit die Rolle des VIa. Zivilsenats als Hilfssenat.
Millionenbetrug mit Schein-Beitritten zu Genossenschaft - BGH bestätigt Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen gewerbsmäßigen Betrugs durch das Landgericht Weiden i.d.OPf. bestätigt. Die Angeklagten hatten über eine Genossenschaft vermeintlich vermögenswirksame Leistungen angeboten, ohne die gesetzlichen Formvorschriften einzuhalten.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.