MAXPOOL stützt seine rund 7.000 kooperierenden Maklerbetriebe im Bedarfsfall finanziell, indem es ihnen durch ein internes Stundungsprogramm behilflich ist.
Der Makler haftet im Personenversicherungsgeschäft für alle Abschlusscourtagen, die noch nicht vollständig verdient sind. Angesichts der Haftungszeiten von bis zu acht Jahren ist das Risiko erheblicher Courtage-Rückforderungen durch die Versicherer, je nach weiterem Verlauf der Krise und der daraus folgenden Spätwirkungen, zu befürchten. Mit dem Stundungsprogramm will MAXPOOL ausdrücklich nicht Umsatzrückgänge der Maklerbetriebe kompensieren.
Oliver Drewes, Vorstandsvorsitzende der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe AG, dazu:
„Das interne Stundungsprogramm ist keinesfalls in Konkurrenz oder als Ersatz für allgemeine staatliche Hilfestellungen oder Kreditprogramme der KfW zu verstehen. Natürlich empfehlen wir jedem Makler für Umsatzrückgänge und Verdienstausfälle die Hilfsprogramme des Staates zu nutzen, die wir insgesamt sehr begrüßen.
Wir decken gezielt das separat drohende Risiko ab, falls bereits vermitteltes Geschäft von Kunden nicht mehr voll oder gar nicht mehr mit Beiträgen bedient wird und Versicherer deswegen Courtagen zurückfordern.“
Denn hier können schnell beachtliche Salden entstehen, die für Maklerbetriebe erfahrungsgemäß bei ihrer Hausbank schwer zu finanzieren sind, insbesondere dann, wenn zeitgleich vielleicht noch Umsatzrückgänge hinzukommen.
Oliver Drewes sagt:
„Aktuell verzeichnen wir bei MAXPOOL nach wie vor stabile und derzeit sogar sehr gute Umsätze und es liegen bislang auch noch keine relevanten Stornierungen vor. Jedoch ist der weitere Verlauf dieser Krise schwer vorherzusehen. In Summe könnten Maklerfirmen diese möglicherweise in den kommenden Monaten entstehende doppelte Last aus sinkenden Umsätzen und ansteigenden Stornierungskosten vielfach sicherlich nur schwer aus eigener Kraft schultern.“
Zugleich betont Oliver Drewes, dass es sich bei dem internen Stundungsprogramm nicht um klassische Kreditvergabe handelt, die bekanntlich nur Banken vorbehalten ist. Vielmehr steht MAXPOOL mit eigenem Kapital bei Rückforderungen durch die Produktgeber ein und stundet die anfallende Rückvergütung gegenüber dem Maklerbetrieb.
Bei Bedarf würde die PHÖNIX MAXPOOL Gruppe für diesen Zweck eine siebenstellige Summe bereitstellen. Dabei wird die finanzielle Hilfe nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt, sondern nach Einzelfallprüfung vorgenommen und entsprechend besichert: Die Verhältnismäßigkeit der zu stundenden Salden zu einem bei MAXPOOL geführten Sachbestand des Maklers muss stimmen.
Oliver Drewes erläutert:
„Wir zielen also in erster Linie auf unsere aktiv kooperierenden Maklerbetriebe ab, die MAXPOOL spartenübergreifend nutzen. Zudem arbeiten wir mit risikogerechten Zinssätzen und wir prüfen die qualitativen Hintergründe zu den vorliegenden Vertragsstornierungen.“
Dabei stellt MAXPOOL aber im Gegensatz zu einer Hausbank, die rein auf die gesamte Leistungsfähigkeit und den tatsächlichen letzten Jahresgewinn eines Maklerbetriebes blickt, auf die hausinternen Erfahrungen der Zusammenarbeit und auf das Verhältnis zu dem vorliegenden Sachversicherungsbestand des Maklers bei dem Pool ab. Nach Maklerwunsch wird die Rückzahlung der Salden vollkommen flexibel gestaltet. Geboten werden dazu eine frei wählbare Laufzeit von mehreren Jahren und eine Begleichung des Saldos über monatliche Raten oder durch eine prozentuale Kürzung der Vergütungssätze der kommenden Abrechnungen.
Kooperationspartner können sich bei Bedarf an ihren MAXPOOL-Maklerbetreuer wenden. Die Maklerbetreuer begleiten die Erstellung der Vereinbarung individuell. Oliver Drewes erklärt, dass jede Anfrage innerhalb von maximal drei Werktagen bearbeitet wird, sofern alle nötigen Unterlagen vorliegen.
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