Deutschlandweit sind zahlreiche Betriebe geschlossen oder haben nur eingeschränkt geöffnet, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Viele Unternehmer, insbesondere Hotels und Gaststätten, bringt das in eine finanzielle Notlage.
Allerdings greift die Betriebsschließungsversicherung in diesen Fällen jedoch nicht automatisch, beispielsweise weil die Schließung der Betriebe aus generalpräventiven Gründen erfolgte und nicht, weil von ihnen eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit anderer ausgeht.
Die Nürnberger Versicherung, die Haftpflichtkasse Darmstadt, die Allianz, die Zurich, die Gothaer, die HDI sowie die Versicherungskammer Bayern unterzeichneten nun eine Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Wirtschaftsministerium, dem Hotel- und Gaststättenverband Bayern (DEHOGA) und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw).
Peter Meier, Vorstand der Nürnberger Versicherung, sagt:
„Die Vereinbarung wurde zunächst nur für Bayern getroffen. Wir erwarten aber, dass sie bundesweite Signalwirkung hat. Deshalb bietet die Nürnberger ihren Kunden aus der Hotel- und Gaststättenbranche diese Lösung jetzt schon in ganz Deutschland an.“
Auch die Haftpflichtkasse wird sich über Bayern hinaus in allen übrigen Bundesländern an dieser Lösung orientieren.
Torsten Wetzel, Vorstand Schadenressort der Haftpflichtkasse, sagt:
„Dass wir mit allen Beteiligten eine gute Lösung zugunsten der betroffenen notleidenden Kunden in Bayern erreicht haben, freut uns. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist es uns ein wichtiges Anliegen, gerade auch in schwierigen Zeiten unseren Geschäftspartnern und Kunden verantwortungsbewusst zur Seite zu stehen.“
Durch zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen des Staates, beispielsweise durch das Kurzarbeitergeld, haben sich die wirtschaftlichen Schäden bei den betroffenen Unternehmen um durchschnittlich rund 70 Prozent reduziert.
Vom Rest übernehmen die Versicherer ungefähr die Hälfte – und damit bis zu 15 Prozent der in den Tarifen vereinbarten Tagessätze.
Barbara Schick, Vorstand für die Kompositversicherung im Konzern Versicherungskammer, erklärt:
„Mit dieser Lösung haben unsere Kunden die Gewissheit, dass wir sie auch jetzt nicht alleine lassen und ihnen dabei helfen, ihre Liquidität kurzfristig sicher zu stellen. Wir sind uns im Klaren darüber, dass sich viele Kunden bereits in einer wirtschaftlichen Notsituation befinden. Wir werden die Schadenmeldungen mit höchster Priorität bearbeiten.“
Dirk Vogler, Firmenkunden-Vorstand der Allianz Versicherungs-AG, sagt:
„Wir freuen uns, dass wir mit allen Beteiligten eine gute Lösung zugunsten der betroffenen Kunden in Bayern erreicht haben. Wir sehen uns hier in der gesellschaftlichen Verantwortung und es ist uns wichtig, unseren Kunden auch in dieser Zeit als starker Partner zur Seite zu stehen. Die Allianz wird diese für Bayern gefundene Lösung bundesweit ihren Kunden im Bereich Hotels und Gaststätten anbieten, die eine Betriebsschließungsversicherung bei der Allianz abgeschlossen haben.“
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