Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat in den letzten Tagen eine Vielzahl von Fragen zum Umgang mit der Corona-Krise von seinen Mitgliedern erhalten.
In Folge dessen wurde ein Notfallplan, kombiniert mit einer Fragen-Antworten-Liste für Arbeitgeber, erstellt.
Eine große Hilfe war dabei eine von dem langjährigen AfW-Fördermitglied MAXPOOL Maklerkooperation GmbH erstellte Vorlage. Die Informationen dienen als Leitfaden, damit Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister sich und ihr Unternehmen bestmöglich auf diese Situation einstellen können.
Der Leitfaden ist zudem auch für andere Gewerbetreibende einsetzbar.
Die Informationen können selbstverständlich nicht abschließend sein, da die jeweilig individuellen Gegebenheiten ausschlaggebend sind und sich die konkrete Gefährdungslage nahezu täglich ändert.
Sie sollen insbesondere dazu dienen sich mit den jeweiligen Punkten auseinander zu setzen, sich Anregungen zu holen und verschiedene Szenarien durchzuspielen und eventuell auch als umfassende Information für die Arbeitnehmer Ihres Maklerbetriebes.
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, dazu:
„Wer weitere Informationen hat, die für andere Branchenteilnehmer relevant sein könnten und mit denen wir diese Liste vielleicht ergänzen sollten, kann uns diese gern mitteilen. Wir bleiben natürlich am Ball.“
Themen:
LESEN SIE AUCH
BVK hilft bei Krisenmanagement der Vermittler
Corona wirkt sich auf Risikowahrnehmung der Deutschen aus
Wie zahlen die Deutschen während der Corona-Pandemie?
Neuer Branchenstandard im Datenschutz für Versicherungsmakler
Auswirkungen der Corona-Krise auf Renten- und Lebensversicherungen
Corona-Krise bringt große persönliche finanzielle Unsicherheit
Wie Unternehmer Steuern im Voraus sparen können
Wie heißt es zum Jahreswechsel immer so schön? Neues Jahr, neues Glück. Um diesem geflügelten Wort auch Taten folgen zu lassen, gibt die Gesetzgebung Unternehmern einige praktische Hilfsmittel an die Hand, damit sich der geschäftliche Erfolg einstellt. Eines davon ist der Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB. Wie der richtig genutzt wird, erklärt Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner im Gastbeitrag.
Die Team- und Zusammenarbeit neu justieren
Viele Teams in den Unternehmen stehen aktuell vor der Herausforderung, sich selbst und ihre Zusammenarbeit neu zu definieren, um ihre Leistungsfähigkeit zu bewahren. Das zeigt eine Befragung von Personalverantwortlichen durch die Unternehmensberatung Kraus & Partner.
Mit Mitarbeiter-Benefits die Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen
Deutschlands Mittelstand steht aktuell vor einem Dilemma. Die Auftragsbücher zahlreicher Firmen sind gut gefüllt. Doch leider fehlen Fachkräfte, um die nötigen Aufgaben zu übernehmen. Mitarbeiter-Benefits können helfen, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Werden sie richtig aufgebaut, können sie im Wettkampf um die besten Leute ausschlaggebend sein.
Voll versteuert!? Drei Stolperfallen, die Unternehmen mühelos vermeiden können
Teure Materialien sowie steigende Energie- und Transportpreise führen in zahlreichen Unternehmen zu Sparmaßnahmen. Unvorhergesehene und potenziell kostspielige Steuernachzahlungen können in einer angespannten Situation den Druck auf die finanziellen Ressourcen empfindlich erhöhen. . Dabei lassen sich einige steuerliche Stolperfallen umgehen.
ESG-Strategien stärken den Erfolg im Mittelstand
Jährlich veröffentlicht das Zentrum für Arbeitgeberattraktivität, kurz zeag GmbH, in Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen eine Trendstudie zum Status quo im Mittelstand und darüber hinaus. Dieses Jahr wurden ökologische und soziale Faktoren unter Berücksichtigung geltender ESG-Kriterien untersucht: ökologische Führung und ein ausgeprägtes Diversitätsklima wirken sich positiv auf den Unternehmenserfolg aus.
MICHAELIS-LIVE am 24.09.: "Haftungsmantel GmbH“ vs. deliktische Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer
Eine GmbH soll vor der persönlichen Haftung schützen. Dies ist auch häufig bei einer GmbH oder anderen „juristischen Personen“ der Fall. Trotzdem werden Konstellationen festgestellt, die zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen können. Rechtsanwalt Boris Glameyer erläutert anhand ausgewählter Fallbeispiele aus der Praxis diese problematischen Konstellationen.