Transparenzregister: wer muss sich eintragen?

Das Bundesverwaltungsamt hat über die Steuerberaterkammer Hamburg die Mitglieder aufgefordert, die jeweils betreuten juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften zu informieren, dass es eine Rechtspflicht gibt, den wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung in das Transparenzregister elektronisch über www.transparenzregister.de mitzuteilen. 

(PDF)
Brennende-Uhr-168334017-FO-lassedesignenBrennende-Uhr-168334017-FO-lassedesignen

Bei Verstößen gegen diese und weitere Pflichten aus dem Geldwäschegesetz (GwG) drohen den Firmen erhebliche Bußgelder. Überdies sollen diese Bußgelder ab Januar 2020 als bestandskräftige Bußgeldentscheidungen dann nach einem § 57 GwG-NEU im Internet veröffentlicht werden!

Rechtsanwalt Stephan Michaelis LL. M., Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Rechtsanwalt Stephan Michaelis LL. M., Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

Die Mitteilungspflichten des wirtschaftlich Berechtigten gelten als erledigt, wenn sich aus anderen elektronisch geführten Registern, zum Beispiel dem Handelsregister, die notwendigen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten ergeben. Dies ist zum Beispiel der Fall bei der elektronischen Hinterlegung der Gesellschafterlisten von GmbHs.

Die notwendigen Angaben zu den Gesellschaftsverhältnissen sind zumindest bei aktualisierten Gesellschafterlisten gegeben. Hierzu gehören die Gesellschaftsanteile, Name und Vorname des Gesellschafters, Wohnort und das Geburtsdatum.

Auf diese Daten greift das Transparenzregister automatisch zu, mit der Folge, dass die Mitteilungspflichten unter "normalen Umständen" dann erledigt sind. Dies gilt nicht für die Fälle, wenn durch andere Vereinbarungen, wie zum Beispiel durch Treuhandverhältnisse, Unterbeteiligungen oder Poolvereinbarungen, andere Mehrheitsverhältnisse geschaffen wurden. Problematisch sind auch nicht aktualisierte Gesellschafterlisten, in denen die geforderten oben genannten Angaben nicht enthalten sind.

Die ansonsten bestehende Meldepflicht an das Transparenzregister ergibt sich aus dem Gesetz zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie (2015/849).  Kern der gesetzlichen Regelung ist die Mitteilung des sogenannten wirtschaftlich Berechtigten. Wirtschaftlich Berechtigte sind ausschließlich natürliche Personen, die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 GwG unmittelbar oder mittelbar über  25 Prozent der Kapitalanteile erhalten, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben. Die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten sind unter www.transparenzregister.de elektronisch zu melden.

Bußgelder vermeiden

Aufgrund des Schreiben des Bundesverwaltungsamtes vom 04.11.2019 möchten wir Sie hinsichtlich des möglichen Handlungsbedarfs sensibilisieren, um höhere Bußgelder und eine Veröffentlichung derselben zu vermeiden.

Bei Personengesellschaften (gilt nicht für BGB-Gesellschaften) stellt sich das Problem, dass aus den Registermitteilungen nicht die tatsächlichen Gesellschafterverhältnisse hervorgehen. So wird im Handelsregister zum Beispiel bei einer Kommanditgesellschaft lediglich die Haftsumme eingetragen, die von dem die Gesellschaftsverhältnisse bestimmenden Pflichteinlagen abweichen können.

Insofern vertritt ein Teil der Literaturmeinung die Auffassung, dass in diesen Fällen durchgehend eine Mitteilung an das Transparenzregister zu erfolgen hat, wenn nicht ausnahmsweise eine "Ein-Personen-Personengesellschaft" besteht. Entsprechendes dürfte für die Partnerschaftsgesellschaften gelten. Auch hier ergeben sich aus den Eintragungen im Partnerschaftsregister nicht die Beteiligungsverhältnisse.

Gibt es keinen wirtschaftlich Berechtigten im Sinne der oben genannten Definition, ist hilfsweise als wirtschaftlich Berechtigter der Geschäftsführer unter Angabe von Geburtsdatum und Wohnort anzugeben. Auch dieser kann automatisch vom Handelsregister abgerufen werden.

Da die Gefahr besteht, dass ab 2020 bestandskräftige Bußgeldentscheidungen im Internet veröffentlicht werden, besteht insoweit noch für 2019 dringender Handlungsbedarf. Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie über die vom Bundesverwaltungsamt angegeben Homepage: 

Das Beamtendeutsch ist nicht einfach, es ist aber möglich, sich Schritt für Schritt unter: www.transparenzregister.de zu registrieren und damit die schon ohnehin lange bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Wenn eine Eintragung in das Transparenzregister noch in diesem Jahr vorgenommen wird, kann eine Veröffentlichung des Bußgeldbescheides vermieden werden. Sollte die Eintragung nicht freiwillig vorgenommen werden, erhöht sich das Bußgeld auf das Fünffache. Wollen Sie Ihre Kunden nicht auch informieren?

Bilder (1)  © lassedesignen – fotolia.com (2) © Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Mann-Telefon-wuetend-183156335-AS-Wayhome-StudioMann-Telefon-wuetend-183156335-AS-Wayhome-StudioWayhome Studio – stock.adobe.comMann-Telefon-wuetend-183156335-AS-Wayhome-StudioWayhome Studio – stock.adobe.com
Recht

Vertreter haftet wie Makler und das ist auch richtig!

Viele unterliegen dem Irrglauben, dass ein Versicherungsvertreter, also ein Agent, keiner weitreichenden Haftung unterliegt. Auch viele Mehrfachvertreter fühlen sich unter dem „Haftungsdach“ eines Versicherers sicherer.
Haende-Computer-Datenuebertragung-249183094-AS-andranik123Haende-Computer-Datenuebertragung-249183094-AS-andranik123andranik123 – stock.adobe.com (2) © Kanzlei Michaelis RechtsanwälteHaende-Computer-Datenuebertragung-249183094-AS-andranik123andranik123 – stock.adobe.com (2) © Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
Recht

„Softwarelizenzen“: Die Rechte der Versicherungsmakler

Versicherungsmakler sind Sachwalter ihrer Kunden. Das bedeutet, sie leisten für diese deutlich mehr als nur die bloße Vermittlung von Versicherungsverträgen.
Kind-Taschengeld-78887696-AS-gourmetphotographyKind-Taschengeld-78887696-AS-gourmetphotographygourmetphotography (2) © Kanzlei Michaelis RechtsanwälteKind-Taschengeld-78887696-AS-gourmetphotographygourmetphotography (2) © Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
Recht

Sind Lebensversicherungen für die Absicherung von Kindern und Enkelkindern geeignet oder rückforderbar?

Seine Kinder und Enkelkinder bereits jetzt für die Zukunft absichern zu wollen, ist ein Bestreben der meisten Eltern und Großeltern. Gerne möchte man seinen Lieben bereits jetzt etwas Gutes tun und zum Beispiel sicherstellen, dass diese später genügend Geld für eine Ausbildung oder ein Studium zur Verfügung haben.
Anzugtraeger-ueberlegt-141095473-AS-ra2-studioAnzugtraeger-ueberlegt-141095473-AS-ra2-studiora2 studio – stock.adobe.com   Anzugtraeger-ueberlegt-141095473-AS-ra2-studiora2 studio – stock.adobe.com   
Recht

Genial oder unwirksam?

Sie können Ihrer eigenen Haftungsverantwortlichkeit als Versicherungsmakler natürlich am besten mit einer hervorragenden und umfassenden Beratung entgegnen. Sie können aber auch die beste und  geeignetste Beratung leisten und haften trotzdem, wenn Sie Ihre umfassende Beratung nicht richtig und genauso umfassend dokumentieren. Aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten nach den gesetzlichen Vorgaben ist also stets eine detailgenaue, umfassende und individuelle Beratungsdokumentation zu ...
COGITANDA-Insolvenz: Wie Makler jetzt reagieren sollten, hat Rechtsanwalt Vincent Jacobsen von der Kanzlei Michaelis zusammengestellt.geralt / pixabayCOGITANDA-Insolvenz: Wie Makler jetzt reagieren sollten, hat Rechtsanwalt Vincent Jacobsen von der Kanzlei Michaelis zusammengestellt.geralt / pixabay
Recht

COGITANDA-Insolvenz: Wie Makler jetzt reagieren sollten

COGITANDA-Insolvenz: Wie Makler jetzt reagieren sollten, hat Rechtsanwalt Vincent Jacobsen von der Kanzlei Michaelis zusammengestellt.

Aymanejed / pixabayAymanejed / pixabay
Recht

Maklervertrag und Haftungsbegrenzung dringend anpassen?!

In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) für Versicherungsvermittler wurden die Mindestversicherungssummen angepasst. Das erfordert Anpassungen im Maklervertrag, weiß Fachanwalt Stephan Michaelis. Im Gastbeitrag schildert er, welche das sind.

Mehr zum Thema

ARAG-Rechtsexpertin Jennifer KallweitFoto: ARAGARAG-Rechtsexpertin Jennifer KallweitFoto: ARAG
Recht

Rechtliche Stolperfallen an Silvester: Was tun, wenn der Böller nicht nur knallt?

In einem Interview gibt ARAG-Rechtsexpertin Jennifer Kallweit Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Feuerwerkskörper, Versicherungen und rechtliche Pflichten.

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfWAfWNorman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfWAfW
Recht

AfW: Massenkündigungen durch Versicherer sind rechtswidrig

Kollektive Kündigungen von Versicherungsbeständen verstoßen gegen geltendes Recht und schädigen massiv das Vertrauen in die Branche, zeigt ein Rechtsgutachten, das der AfW beauftragt hat. Der Verband fordert ein sofortiges Eingreifen der BaFin.

geralt / pixabaygeralt / pixabay
Recht

Vereitelung des Anfechtungsrechts: Gericht versagt Berufsunfähigkeitsrente

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wird der Versicherungsfall absichtlich nach Ablauf der Anfechtungsfrist gemeldet, besteht kein Leistungsanspruch, entschied das OLG Braunschweig. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung von Wahrheitspflichten und Fristwahrung.

Ezequiel_Octaviano / pixabayEzequiel_Octaviano / pixabay
Recht

VSH-Schadenfall aus der Praxis: Wenn der eine Versicherungsmakler Urteile in seinem Blog falsch interpretiert und der andere Makler sein Handeln danach ausrichtet

Fehler bei der PKV-Beratung: Wie eine falsche Einschätzung zur Kostenfalle wurde. Christian Henseler (CGPA) schildert einen Fall, der zeigt, warum Expertenwissen und sorgfältige Prüfung in der Versicherungsvermittlung unverzichtbar sind.

Wer trägt eigentlich das finanzielle Risiko bei überhöhten oder fehlerhaften Werkstattrechnungen nach einem Unfall?stux / pixabayWer trägt eigentlich das finanzielle Risiko bei überhöhten oder fehlerhaften Werkstattrechnungen nach einem Unfall?stux / pixabay
Recht

Wer trägt das „Werkstattrisiko“?

Wer trägt eigentlich das finanzielle Risiko bei überhöhten oder fehlerhaften Werkstattrechnungen nach einem Unfall? Rechtsanwalt Fabian Kosch (Kanzlei Michaelis) beleuchtet Entscheidungen des BGH .

annazuc / pixabayannazuc / pixabay
Recht

„Sollte mein Sohn seine Lebensgefährtin heiraten, wird er enterbt!“

Mancher Erblasser will seinen Einfluss auf das Leben seiner Kinder über den Tod hinaus sichern. Ist das noch zulässige elterliche Fürsorge oder illegale Aushöhlung der Eheschließungsfreiheit? Drei aktuelle Urteile bringen Klarheit.