Wer bei großer Hitze seinen Hund in einem Wohnmobil zurücklässt, kann keinen Ersatz für Schäden verlangen, die dadurch entstanden sind, dass Rettungskräfte gewaltsam das Wohnmobil geöffnet haben. So lautet ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth.
Die Klägerin stellte ihr Wohnmobil auf einem Supermarktparkplatz ab, um sich in der Nähe ein Fußballspiel anzuschauen. In dem Wohnmobil ließ sie ihren Mini-Yorkshire-Terrier bei Außentemperaturen von über 35 Grad Celsius zurück.
Rettungsmaßnahmen durch Polizei und Feuerwehr
Jemand bemerkte den Hund in dem Wohnmobil und verständigte die Polizei. Diese versuchte zunächst, den Hund über die Dachluken des Wohnmobils zu befreien. Dies gelang ihr jedoch nicht. Die anschließend verständigte Berufsfeuerwehr der Stadt Fürth öffnete gewaltsam die Tür des Wohnmobils, da sie davon ausging, dass der Hund gefährdet sei.
Klägerin verlangt Schadensersatz
Für die Beschädigung des Wohnmobils verlangt die Klägerin von der Stadt Fürth Schadensersatz in Höhe von 2.256,23 Euro. Sie ist der Auffassung, dass keine Gefahr für das Tier bestanden habe: Die beiden Dachluken des Wohnmobils seien geöffnet gewesen, und der Hund war ihrer Meinung nach ausreichend mit Wasser und mit Eiswürfelherzen versorgt.
Die beklagte Stadt Fürth ist der Ansicht, dass der Einsatz der Feuerwehr rechtmäßig gewesen ist. Der Hund war sehr aufgeregt und hat gehechelt. Das Wohnmobil ist in der „prallen“ Sonne gestanden. Auch war nicht absehbar, wann die Klägerin zu dem Wohnmobil zurückkehren wird. Deswegen haben sich die Feuerwehrleute entschlossen, einzugreifen.
Einsatz war rechtmäßig
Das Landgericht Nürnberg-Fürth urteilte, dass der Einsatz der Feuerwehrleute rechtmäßig und auch verhältnismäßig war. Für die vor Ort befindlichen Beamten der Polizei und Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr habe sich eine Situation einer Tierwohlgefährdung gezeigt.
Gegen dieses Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat die Klägerin Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt und beantragt, ein Sachverständigengutachten dahingehend zu erholen, dass eine tatsächliche Gefährdung des Tieres zu keinem Zeitpunkt bestanden habe. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat darauf hingewiesen, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe, da aus Sicht der handelnden Feuerwehrleute zumindest eine Anscheinsgefahr im Hinblick auf das Wohl des Hundes vorgelegen habe. Die Klägerin hat die Berufung aufgrund des Hinweises des Oberlandesgerichts Nürnberg zurückgenommen.
Urteil vom 30. April 2019 (Landgericht Nürnberg-Fürth, Az.: 4 O 6830/18)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Offene Immobilienfonds: Gericht urteilt über fehlerhafte Risikoeinstufung
Die Risikoeinstufung des offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“ war zu niedrig angesetzt, entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für den Markt haben. Verbraucherschützer sehen darin einen wichtigen Schritt zu mehr Transparenz, während Fondsanbieter möglicherweise mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden.
Ahrtalflut: Gebäudeversicherung muss Wohnmobil bezahlen
Die Anmietung eines Wohnmobils kann eine einem Hotel ähnliche Unterbringung sein. Aus diesem Grund wurde eine Wohngebäudeversicherung zur Zahlung von 86.400 Euro verurteilt. Diesen Betrag hatten die Kläger für die Miete eines Wohnmobils für etwa 1 Jahr bezahlt, nachdem ihr Haus nicht bewohnbar war.
BU-Urteil: Unzulässige Verweisung auf neu erworbene Fähigkeit im Nachprüfungsverfahren
Keine Haftung des Vermieters bei Schaden durch Schreck
Wenn sich eine Mieterin wegen eines herabfallenden Rollos erschreckt und sich verletzt, haftet nicht der Vermieter.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
E-Scooter: Trunkenheitsfahrt kann Führerschein kosten
E-Scooter-Fahrer sind im Straßenverkehr nicht besser gestellt als Autofahrer. Wer alkoholisiert fährt, muss mit Konsequenzen rechnen – bis hin zum Führerscheinentzug. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bereits ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit besteht.
Widerrufsbelehrung: Urteil zugunsten von AXA – Verbraucherschützer prüfen nächste Schritte
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24). Das Gericht entschied, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Betriebliche Altersversorgung während der Coronakrise ausgesetzt - zu Recht?
Die Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Zuge der Coronakrise unterliegt einer Prüfung nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, so das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Fristenkontrolle: Anwälte müssen nicht doppelt prüfen
Rechtsanwälte müssen Fristen nicht doppelt prüfen, sofern sie sich auf eine funktionierende Organisation und die Vermerke in den Handakten verlassen können, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Das hat nicht nur praktische, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen.