Kann Taping-Pflicht in der FinVermV verhindert werden?
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der MiFID II Evaluation Ende August klar gegen das alternativlose Taping ausgesprochen. In einem Positionspapier fordert das Bundesfinanzministerium, dass der Kunde die Aufzeichnung ablehnen können muss.
Gleichzeitig befindet sich die FinVermV auf den Weg in den Bundesrat, wo sie inklusive einer Verpflichtung zum Taping am 20.09.2019 verabschiedet werden soll.
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher fordert deshalb nochmals nachdrücklich: „Wir fordern die Bundesregierung auf, ihrer eigenen Sichtweise zu folgen und das alternativlose Taping aus dem FinVermV-Entwurf zu streichen oder die Verabschiedung der FinVermV so lange aufzuschieben, bis über diese MiFID-Regelung in Brüssel erneut beraten wurde.“
Rottenbacher begründet weiter:
Taping ist ein Bürokratie- und Datenschutzmonster, was niemand möchte und niemand braucht. Die FinVermV ist nun bereits 1 Jahr und 9 Monate zu spät dran. Da führt eine erneute Verschiebung bei den Finanzanlagenvermittlern auch zu keinen weiteren Problemen.
Die verpflichtende Aufzeichnung von Telefonaten und von Online-Beratungen hat der AfW von Anfang an kritisiert. Er begrüßt daher nun die Position der Bundesregierung, die MiFID an einigen Punkten praxistauglicher zu gestalten. Somit würden zahlreiche Probleme entschärft, die mit dem Taping einhergehen. Fragen, wie unter anderem rund um den Datenschutz oder die Problematik, welche Stellen eines Telefonats aufgezeichnet werden müssten.
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