Wer ab dem 14. September 2019 seinen Einkauf beim Online-Shopping per Kreditkarte bezahlen möchte, muss neue Sicherheitsstandards erfüllen.
Die neuen Regeln für die Bezahlung per Kreditkarte sehen wie schon beim Onlinebanking zusätzliche Sicherheitschecks vor. Zum Einsatz kommt dabei das sogenannte 3D-Secure-Verfahren: Kunden müssen die Kreditkartenzahlungen dann ausdrücklich freigeben. In der Regel geschieht das mit einer einmal gültigen Transaktionsnummer (Tan).
Finanztest hat 35 Banken nach ihren geänderten Verfahren befragt. Zunächst müssen Kunden selbst aktiv werden, wenn sie ab dem Stichtag mit der Kreditkarte im Netz shoppen wollen. Sie müssen sich auf der Webseite der Banken für das 3D-Secure-Verfahren registrieren. Welches Tan-Verfahren dann angeboten wird, hängt von der jeweiligen Bank beziehungsweise dem Kreditkartenherausgeber ab. Am häufigsten angeboten werden die bereits aus dem Onlinebanking bekannten SMS-Tan-, AppTan- und PhotoTan-Verfahren. Das Prinzip dieser Verfahren ist bekannt: Nach Eingabe seiner Kreditkartendaten muss der Kunde eine Tan anfordern und mit dieser die Zahlung bestätigen. Die Kreditinstitute empfehlen zudem eine zeitnahe Registrierung für das 3D-Secure-Verfahren, damit ab dem 14. September auch problemlos mit der Kreditkarte bezahlt werden kann.
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