Fast 70 Prozent der Handwerker geben aufgrund einer Berufsunfähigkeit ihre Arbeit vor Beginn der Altersgrenze auf. Die schwere, jahrelange körperliche Arbeit hinterlässt deutliche Spuren und macht die Fortführung des erlernten Berufs unmöglich. Meist „erwischt“ es Handwerker/innen aufgrund von Arbeitsunfällen und Erkrankungen des Bewegungsapparats.
Jeder fünfte BU-Fall geht im Handwerk auf einen Unfall zurück, rund jeder dritte auf orthopädische Schäden, beispielsweise an den Bandscheiben oder Gelenken. Keine andere Berufsgruppe ist vergleichbar stark von diesen BU-Ursachen betroffen.
Trotz des Risikobewusstseins verhindern zu hohe Prämien häufig die Absicherung. Deshalb gilt es in der Beratung aufzuzeigen, was ein Arbeitskraftverlust für die finanzielle Situation bedeuten kann – insbesondere für Selbstständige. Berufsunfähigkeit kann nicht nur das Aus für den Betrieb sein, sondern im schlimmsten Fall auch zum Sozialfall führen. Ein BU-Schutz sollte spätestens bei Firmengründung eine Pflichtversicherung sein.
Die Angst vor der Berufsunfähigkeit
Jeder zweite Bundesbürger hat Angst, seine Arbeitskraft zu verlieren und berufsunfähig zu werden. Trotzdem verlässt sich mehr als jeder Fünfte auf die gesetzliche Absicherung und mehr als die Hälfte sagt, nicht privat vorgesorgt zu haben. Das geht aus einer aktuellen YouGov-Umfrage hervor.
Der Staat zahlt kaum etwas
Der Gesetzgeber hat sich schon vor rund 20 Jahren aus dem gesetzlichen BU-Schutz verabschiedet. Für nach dem 01.01.1961 Geborene gibt es in nur noch in Härtefällen eine Erwerbsminderungsrente, die durchschnittlich unter dem Grundsicherungsniveau liegt und sich nach dem zeitlichen Umfang der Erwerbstätigkeit richtet. Beruf und Ausbildung spielen keine Rolle. Bei der Erwerbsminderung kommt es im Gegensatz zu den Voraussetzungen für eine BU nicht darauf an, ob die Tätigkeit zumutbar ist oder nicht. Wer irgendeinen Job ausüben kann, muss das auch tun. Dazu kommt, dass etwa jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird.
Die Deutsche Handwerker BU: Zwei Varianten mit sehr günstigen Prämien
Die DHBU des Münchener Verein bietet einen bezahlbaren, leistungsstarken BU-Schutz, exakt abgestimmt auf die Risiken des Handwerks und ist in zwei Vorsorgevarianten für viele Handwerksberufe für relativ wenig Geld abschließbar.
Die Top-Variante hat im Vergleich sehr günstige Beiträge und steht bei über 150 Handwerkerberufen (zum Beispiel Elektriker oder Schweißer) auf Platz 1. Mit der Aktiv-Variante, die genau die Hauptrisiken Erkrankungen des Bewegungsapparats und Unfälle abdeckt, sinkt der Beitrag nochmals um 30 Prozent. In diesen Fällen leistet sie 100 Prozent BU-Rente, in anderen BU-Fällen 50 Prozent. Aufgrund der risikobedingt oft hohen Prämien für Handwerker lassen sich bedarfsgerechte BU-Renten nur schwer erzielen. Die Idee der Aktiv-Variante ist, für den gleichen Beitrag rund 30 Prozent mehr BU-Rente zu generieren.
Einige Anbieter bieten einen lückenlosen Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente nur dann an, wenn der Versicherte das Krankentagegeld beim gleichen Unternehmen versichert hat. Die DHBU bietet einen lückenlosen Übergang vom Krankentagegeld zur BU Rente an, unabhängig davon, bei welchem Versicherer das Krankentagegeld abgeschlossen wurde.
Weitere Vorteile sind zum Beispiel ein Existenzgründerrabatt von 10 Prozent in den ersten drei Versicherungsjahren und eine Einmalzahlung bei einem Arbeitsunfall.
Kundenfreundliche Bedingungen
- Verzicht auf Meldefrist – Leistungen immer ab Eintritt der BU
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Der Kunde wird nicht auf einen anderen Beruf verwiesen, den er noch ausüben könnte
- Keine Berufswechselprüfung nach Vertragsbeginn, auch wenn sich das Berufsrisiko erhöht
- Beitragspause bei vollem Versicherungsschutz bis zu 24 Monaten möglich, in Elternzeit bis zu 36 Monaten
Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung
Die DHBU bietet insgesamt 19 Ereignisse für eine Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung:
- Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Erstmalige Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit
- Erstmalige Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses nach Beendigung der Berufsausbildung oder nach Erreichen eines akademischen Abschlusses
- Erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung
- Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Handwerker oder Gesellschafter-Geschäftsführer
- Erlangung der Volljährigkeit
- Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nach Elternzeit
Strategie im Beratungsgespräch
In der Beratung ist es sinnvoll, den Unterschied der beiden BU-Varianten quasi „von oben nach unten“ zu erklären. Kann mit der im ersten Schritt erläuterten Top-Variante die vom Kunden gewünschte Zielrente nicht dargestellt werden, ist die Aktiv-Variante eine gute Alternative. Hier stehen insbesondere die Bedarfe der Handwerker und deren Ängste, durch einen Unfall oder Erkrankungen des Bewegungsapparats berufsunfähig zu werden, im Fokus. Vorteilhaft ist, dass in der BU-Beratung bei der identischen Leistungsdefinition geblieben werden kann. Das Beitragsniveau der Aktiv-Variante ist mit BU-Alternativen, wie zum Beispiel einer Grundfähigkeitsversicherung vergleichbar.
Zahlreiche Auszeichnungen
Im aktuellen Morgen & Morgen-Rating „Berufsunfähigkeit 2019“ (veröffentlicht am 24.04.2019) werden die Top- und Aktiv-Variante der DHBU – neben drei weiteren BUZ-Tarifen des Münchener Verein – mit fünf Sternen bewertet. Fünf Eulenaugen gab es von Softfair. Franke & Bornberg hat die Top-Variante der DHBU mit der Höchstwertung FFF und die Aktiv-Variante mit FF+ ausgezeichnet. Das Fachmagazin Cash hat der DHBU in der Kategorie „Biometrie“ den begehrten Financial Advisors Award verliehen.
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