Umfrage zeigt: Leistungsgarantien bei bAV bleiben wichtig
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK) erhält durch eine YouGov-Befragung Rückenwind, denn fast vier von fünf Arbeitnehmern gaben an, dass ihnen Garantiezusagen wichtig oder sehr wichtig seien.
Allerdings untersagt das Betriebsrentenstärkungsgesetz den Versicherern bAV-Garantien, so dass einzig der fünfte bAV-Durchführungsweg bleibt, der den Arbeitnehmern feste Zusagen auf alle Leistungen inklusive Zins und Arbeitgeberzulagen geben kann.
Bei Gründung einer pdUK stellt das Unternehmen in der Regel einen Beirat, der bei den Entscheidungen über die Mittelverwendung mitwirkt. Üblicherweise legt das Gremium fest, dass der weit überwiegende Teil der bAV-Beiträge und der Arbeitgeberzulagen im Unternehmen selbst zu investieren sei, beispielsweise zur Ablösung teurer Bankkredite oder für Anschaffungen im Anlagevermögen.
Einmal jährlich bekommen die Arbeitnehmer die Leistungen bei Renteneintritt beziehungsweise zum aktuellen Stand mitgeteilt.
Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes pauschaldotierter Unterstützungskassen (BV-pdUK), erklärt:
Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes pauschaldotierter Unterstützungskassen (BV-pdUK) „Durch ihre Mitwirkungspflicht und die Transparenz bei der Mittelverwendung sitzen die Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber in einem Boot. Es entsteht eine starke Identifikation mit dem Unternehmen.“
Zudem sei die pdUK über den Pensionssicherungsverein PSV der deutschen Wirtschaft abgesichert.
Die durchschnittliche Durchdringungsquote bei mittelständischen Unternehmen liegt auch wegen der Transparenz und der Garantiezusagen bei etwa 80 Prozent.
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