Im vergangenen Oktober hat die Continentale Lebensversicherung ihre BRSG-Aktion gestartet, die aufgrund der großen Resonanz bei Kunden und Vermittlern jetzt bis zum 30. Juni 2019 verlängert wird.
Seit Jahresanfang müssen Arbeitgeber bei neuen Zusagen ihre gesparten Beiträge für die Sozialversicherung oder pauschal 15 Prozent grundsätzlich an ihre Mitarbeiter weitergeben. Zwar tritt die Zuschusspflicht für bestehende Verträge erst 2022 in Kraft, doch es lohnt sich, bereits jetzt damit zu starten. So fühlen sich die Mitarbeiter gleichbehandelt.
Bei der Continentale können nun bis Ende Juni 2019 die Beiträge für seit 2005 bestehende Direktversicherungen um bis zu 20 Prozent erhöht werden. Bei Verträgen mit einem Zusatzschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit gibt es zudem keine erneute Gesundheitsprüfung.
Zudem bietet die Continentale ein spezielles Angebot an, wenn Mitbewerber die Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses nicht umsetzen können oder wollen. In diesen Fällen können Unternehmen bei dem langjährig erfahrenen Lebensversicherer Kleinstverträge im Kollektiv abschließen, die nur den Arbeitgeberzuschuss abbilden. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber künftig volle Versorgungen über die Gesellschaft einrichten lässt.
Durch das BRSG wurde außerdem für alle Arbeitnehmer der Dotierungsrahmen von 4 auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ausgeweitet. Die Kunden der Continentale können ihre Beiträge zur Direktversicherung bis zum 30. Juni 2019 sogar um bis zu 200 Prozent erhöhen. Das gilt für alle Policen, die mit Bedingungsstand ab 1. April 2012 abgeschlossen worden sind. Vereinbart der Versicherte zusätzlich eine Beitragsbefreiung im Fall der Berufsunfähigkeit, ist das mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung möglich.
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