Verbessertes BU-Bedingungswerk: Canada Life setzt auf Kundenfreundlichkeit

Veröffentlichung: 19.03.2019, 04:03 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Canada Life hat zum Start in das Jahr 2019 das Bedingungswerk für Berufsunfähigkeitsversicherungen kundenfreundlicher gestaltet. experten Report spricht mit Bernhard Rapp, Direktor Marketing und Produktmanagement, Canada Life Niederlassung Deutschland, über die wichtigsten Neuerungen.

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Bernhard-Rapp-2019-Canada-LifeBernhard-Rapp-2019-Canada-LifeCanada Life Niederlassung Deutschland

Herr Rapp, Berufsunfähigkeitsversicherungen sind komplexe Produkte. Ihr Haus wurde von Franke und Bornberg aktuell unter anderem für kundenfreundliche Merkmale ausgezeichnet. Was wurde hier unter die Lupe genommen?

Bernhard Rapp: Die Auszeichnung FFF+ geht zum Beispiel auf folgende Änderungen zurück: Bei Neuverträgen bieten wir Kunden nun eine Beitragsstundung bei vollem Versicherungsschutz. Versicherungsnehmer brauchen jetzt auch keine aktive Meldepflicht mehr zu beachten, wenn sich ihr Gesundheitszustand während eines Leistungsfalles verbessert oder sie wieder in einen Beruf einsteigen. Auch für Selbstständige gibt es Verbesserungen!

Es gibt Verbesserungen bei rückwirkenden BU-Leistungen. Was sollte der Makler wissen?

Es gibt nun keine zeitliche Beschränkung mehr für rückwirkende Leistungen – vorher lag diese bei maximal 36 Monaten. Dadurch können rückwirkend auch längere Zeiträume anerkannt werden und der Kunde erhält mehr Leistung. Das kann durchaus ein Thema werden, wenn der Versicherungsnehmer den Leistungsfall verspätet meldet. Wir wollen hiermit unsere Kunden unterstützen, wenn sie im Falle einer möglichen BU erst zu einem späteren Zeitpunkt auf uns zukommen.

Wie gestaltet sich der Versicherungsschutz bei Beitragsstundung?

Eine Beitragsstundung können Kunden in Anspruch nehmen, ohne dass sie dabei auf Versicherungsschutz verzichten müssen. Für den Kunden eine sehr wertvolle Regelung, da er so auch bei finanziellen Engpässen nicht auf seinen Schutz bei Berufsunfähigkeit verzichten muss. Denken wir mal an Arbeitslosigkeit oder plötzlich hereinbrechende Ausgaben: So etwas kann man nicht planen! Daher kann das vielen Kunden in einer akuten Notlage weiterhelfen. Finanzielle Sicherheit ist in unserer BU ohnehin ein Top-Thema: Bei uns sind Beiträge und Leistungen garantiert – für den Kunden kann es also nicht teurer werden.

Auf Basis des neuen Bedingungswerks profitieren auch Selbstständige. Worum handelt es sich im Detail?

Es geht um die Umorganisation von Betrieben von Selbstständigen, die eine akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und die während ihrer täglichen Arbeitszeit zu Beginn der Berufsunfähigkeit mindestens zu 90 Prozent kaufmännische, planerische, leitende oder organisatorische Tätigkeiten ausüben. Sie profitieren jetzt davon, dass wir auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation ihres Betriebes verzichten. Vorher galt dies nur bei Kleinstunternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitern.

Wann leistet die neu konzipierte Überbrückungshilfe?

Die Überbrückungshilfe fürs Krankengeld steht jetzt neben privat Krankenversicherten auch den gesetzlich Krankenversicherten zu. Kunden können damit Situationen überbrücken, bei denen ihr Krankengeld eingestellt wurde. Dies ist besonders für Selbstständige interessant. Stellt der Krankenversicherer die Leistung aufgrund einer möglichen Berufsunfähigkeit ein, greifen wir ihnen finanziell unter die Arme. Sie erhalten so eine Leistung für bis zu 6 Monate und wir prüfen parallel die Berufsunfähigkeit.

Wirken sich die Neuerungen auf das Prämienniveau aus?

Nein, die Prämien haben wir nicht erhöht. Kunden erhalten bei Neuverträgen alle Updates zu dem gleichen Preis, den sie vorher auch gezahlt hätten.

Herr Rapp, vielen Dank für das Gespräch.

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