Nürnberger: neue Leistungen bei Privathaftpflichtversicherung

Die Nürnberger Versicherung hat ihre Privathaftpflichtversicherung überarbeitet und neue Leistungen eingeführt.

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Eltern-Tochter-181451016-FO-Robert-KneschkeEltern-Tochter-181451016-FO-Robert-KneschkeRobert Kneschke / fotolia.com

So sind nun Schäden von deliktunfähigen Kindern bis 500.000 Euro mitversichert. Das Gleiche gilt für weitere deliktunfähige Personen bei Schäden bis zu 50.000 Euro.

Mitversicherung volljähriger Kinder

Nicht nur während der Schul- und Berufsausbildung sind volljährige Kinder mitversichert, sondern solange sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und unverheiratet sind. Zusätzlich ist ein Angehöriger im Haushalt beitragsfrei mitversichert, beispielsweise ein pflegebedürftiger Elternteil.

Neuerungen im Kompakt-Tarif

Im Kompakt-Tarif ist nun zum Beispiel der Verlust privater Schlüssel bis 15.000 Euro in der Grunddeckung abgesichert. Auch beim Verlust von Dritten überlassenen Haus-, Wohnungszugangs- und Briefkastenschlüsseln leistet die Nürnberger.

Besonderes Merkmal im Komfort-Tarif ist die sogenannte Summen- und Konditionsdifferenz-Deckung. Diese ermöglicht dem Versicherungsnehmer, bereits vor Versicherungsbeginn Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch zu nehmen, die er in seinem aktuell noch bestehenden Vertrag nicht versichert hat.

Gefälligkeitsschäden im Komfort Plus-Baustein

Ab sofort werden Gefälligkeitsschäden im Komfort Plus-Baustein bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Hierzu zählen auch Personenschäden.

Außerdem wird bei Schäden an beweglichen Sachen im Komfort Plus-Baustein jetzt der Neuwert bis 1.500 Euro ersetzt. Bisher wurde bei der Berechnung der Zeitwert zugrunde gelegt.

Leistungserweiterungen rund ums Auto

Wer ein unentgeltlich geliehenes Auto versehentlich mit dem falschen Kraftstoff betankt, ist nun mit dem Komfort Plus-Baustein gegen Betankungsschäden abgesichert. Darüber hinaus greift der Schutz der Nürnberger auch dann, wenn es um Be- und Entladeschäden geht, die dadurch nicht mehr der Kfz-Versicherung gemeldet werden müssen und somit auch keine Hochstufung erfolgt.

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